Gilt Schenkung an Kinder als ihre Einkünfte?

gefragt von nibodo am 30.01.2010 um 21:25 Uhr

Hallo Leute,

Ich habe im Internet folgendes gelesen:

Zitat:

Der Bundesverband deutscher Banken aus Berlin informiert, dass aus steuerlichen Gründen auch Eltern die Kinderfreibeträge ausnutzen könnten. Für jedes Kind beträgt das Einkünfte bis 8.671,- EUR.

Erhalten Eltern also einen angenommenen Zinssatz von drei Prozent, wäre ein Übertrag von 289.000,- EUR auf die Kinder möglich. Das würde insgesamt die steuerliche Belastung senken. In dem Freibetrag von 8.671,- EUR sind der Grundfreibetrag in Höhe von 7.834,- EUR und der Sparerpauschbetrag in Höhe von 801,- EUR enthalten. Darüber hinaus ist auch der Sonderausgabenpauschbetrag von 36,- EUR hierin inbegriffen. Es werden allerdings auch in die Berechnung alle Einkommen aus einer Berufstätigkeit einbezogen.

Zitat Ende.

Wenn die Eltern ein Teil vom ihrem Vermögenauf ihre Kinder übertragen, ist das nach meinem Verständnis eindeutig eine Schenkung. Wenn ich hier so lese, stellt Schenkung selbst keine Einkünfte für die Kinder dar sondern nur der Zins zählt zu den Einkünften der Kinder (Klingt nicht gerade logisch). Habe ich richtig verstanden? Oder es wird anders bedeutet?

Dank für Eure Antwort!

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anonym
beantwortet von MadRampage am 30. Januar 2010 21:57
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Auch Schenkungen sind Steuerpflichtig, allerdings sind die Freibeträge sehr Hoch: Für die eigenen Kinder zum Beispiel 400.000,00€ (und darf alle 10 Jahre (aus)genutzt werden).

Aber Schenkung gilt nicht als Einkunft, von dem her sind Deine Überlegungen richtig: Durch übertragung von 100.000€ erwitschaftet das Kind bei (Fest)Geldanlage von 5% 5000€ und darf diesen Ertrag Steuerfrei behalten.

Hinweis: Dabei muss entweder eine Einkommenserklärung oder eine NV-Bescheinigung gemacht werden da der Sparerfreibetrag nur 801.-€ pro Person pro Jahr beträgt

Kommentar von nibodo am 31. Januar 2010 21:02

Danke!


Snooopy155
beantwortet von Snooopy155 am 30. Januar 2010 21:57
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So ist es.

Eine Schenkung unterliegt nur der Schenkungssteuer.


anonym
beantwortet von jowaku am 31. Januar 2010 09:15
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Bitte mit in die Überlegungen einbeziehen:

  • Vermögen von Kindern kann deren Bafög vehindern.

  • Die Zinsen der Kinder sind deren Einkünfte, bei zu viel Einkünften vermindert sich das Bafög, bei noch mehr entfällt das Kindergeld komplett.


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