Gilt eine Tätigkeit als Privatdozent als freiberufliche Tätigkeit?

2 Antworten

Das scheint nicht die germanistische Fakultät zu sein, aber die Tätigkeit als Privatdozent (mit Habilitation) oder einfach als Dozent (freier Mitarbeiter einer Universität, FH oder BA) ist freiberuflich. Einkünfte daraus werden mit dem Einkommensteuersatz belegt und erfahren keine besondere Behandlung. Werbungskosten sind abzugsfähig. Die Begünstigung besteht darin, daß es ein freiberuflicher Katalogberuf ist, der kein Gewerbe darstellt (§18 Abs 1 Satz 2 EStG).

Der Titel Privatdozent setzt eine Habilitation voraus und dazu bedarf es auch einer Promotion. Die meisten Privat-Dozenten an einer Universität sind auch dort hauptamtlich angestellt.Dann sind sie eben nicht Freiberufler. Ansonsten werden sie an der Universität gegen Honorar tätig und können als Freiberufler eingeordnet werden.

Zumeist sind aber habilitierte Personen, die eine akademische Lehrerlaubnis erworben haben gar nicht für eine Universität mehr tätig. In der Medizin ist das eher die Regel als die Ausnahme. Diese Personen bilden junge Mediziner praktisch aus, zumeist in einem akademischen Lehrkrankenhaus - die Universitäten zahlen dafür nichts, das ist eine Dienstverpflichtung, die zu einer Tätigkeit als leitender Arzt gehört.