Gilt eine Reiserücktrittsversicherung für alle Reiseteilnehmer oder immer nur für EINEN Teilnehmer?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn bei der Buchung die Versicherung namentlich für beide Teilnehmer abgeschlossen wurde, sind beide Teilnehmer versichert.

Im Schadensfall kann es dann immer noch Ärger geben - weil ja eine Person einen Grund hat, die andere nicht, und es sich nicht um eine eheliche Lebensgemeinschaft handelt. Insofern ist deine Skepsis berechtigt.

Die Reiserücktrittsversicherung ist eigentlich fast immer überflüssig, nur bei sehr teuren Reisen, ab ca, 10000 € aufwärts macht sie eigentlich Sinn, da dann der Vermögensschaden zu groß wäre.

Also für einen Urlab auf Malle oder in der Türkei, Halbpension in 3 Sterne - eigentlich völlig sinnlos. Aber das ist meine Meinung, wohl wissend, dass andere User mir vermutlich gleich böse Kommentare unter die Antwort schreiben werden.

Wenn die Reise für beide gebucht ist, wird die Versicherung sehr wahrscheinlich auch für beide Personen abgeschlossen sein. Die Frage ist, was im Schadensfall passiert, wenn nur einer krank wird und nicht mitfahren kann. Zahlt dann die Versicherung für beide? Dies könnte problematisch werden, da ja nur einer nicht reisefähig ist. Man muss entweder beweisen, dass man sich um den Partner kümmern muss (das ist bei Ehepartnern leichter, als bei Beziehungen ohne Ehe) oder selbst ein Attest einreichen.