Gibts für Diebstahl Verjährung? Könnte ich dann den Schaden - ohne Angst vorm Gericht - beheben?
Hat Diebstahl Verjährung? Hab vor 5 Jahren Mist gebaut (Sachen im Wert von 50 Euro geklaut) und möchte den Schaden wieder gut machen. Aber nicht, daß ich noch vor Gericht lande? Kann ich das jetzt tun, ohne verknackt zu werden?
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Im Zivilrecht beginnt die Frist erst ab Kenntnis. Also wenn der Beklaute es gar nicht mitbekommen und auch nicht bei der Polizei gemeldet hat, dann ist die Verjährungsfrist für den Diebstahl unter anderem auch noch gar nicht eingetreten. Am Besten machst du das anonym und lässt dem Geschädigten das Geld plus Zinsen (über die 5 Jahre) zukommen.
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Antwort von ruhrpott 16.09.20122 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Dann laß dem Beklauten doch anonym einen Gutschein in diesem Wert zukommen, dann ist Dein Gewissen beruhigt u. ich halte das nur für fair
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Wenn die 5 Jahre präzise um sind, ist Verjährung eingetreten:
www.gesetze-im-internet.de/stgb/__78.html
Zur Interpretation der Vorschrift: Diebstahl wird mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft, § 242 StGB.
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