Gibts Anwälte die man nur bei Erfolg zahlen muß?

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Wirst Du nur bezahlt, wenn Deine Arbeit für Deinen Arbeitgeber zu einem echten Mehrwert geführt hat? Ich kenne eine Menge Leute die dann verhungern müßten. Wieso fragst Du dann nach Erfolgshonorar bei Anwälten? Allerdings gesetzlich erlaubt ist das inzwischen, jedoch nur in dem Rahmen den das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz dafür absteckt:

http://www.buzer.de/gesetz/6775/a155467.htm

Du siehst, das ist keine Vorschrift für den Rosinenpicker, man muß als Mandant auch bereit sein, Gegenleistungen zu erbringen. Ob sich allerdings ein Anwalt finden läßt, der auf Erfogsbasis zu arbeiten bereit ist, ist die andere Frage. Läuft die Kanzlei gut, wird man mit einem solchen Ansinnen nur gesteigerte Heiterkeit erreichen. Ebenso derjenige, der meint den Prozeß über 49 Euro Nebenkosten auf die Art kostensparend abwickeln zu können.

Das Abrechnungssystem der Anwälte gehört reformiert. Richtig, niemand will für lau arbeiten und nur im Erfolgsfall bezahlt werden. Aber wenn z.B ein selbständiger Handwerker sich nicht an Abmachungen hält oder den Auftrag nicht ordnungsgemäß erfüllt - haftet er und bekommt im schlimmsten Fall - zu recht - kein Geld.

Wenn ein Mitarbeiter erhebliche Fehler macht, bekommt er Probleme mit dem Chef und muss ebenso mit Konsequenzen rechnen und Verantwortung tragen.

Anders bei den Herren und Damen in schwarzer Robe.

Bis zur Mandatierung sind sie freundlich und suggerieren "ich bin Ihr Anwalt", "Ich bin für Ihre Interessen zuständig" .... Pustekuchen ! Nach Unterschrift auf dem Mandatierungsformular folgt sogleich die Absprache mit dem Gegenanwalt - wie ein Prozess und Streit angezettelt und provoziert werden kann und lange und "honorarträchtig" geführt werden kann.

Sie haben Ihren Fall mit dem Anwalt in seiner Kanzlei besprochen und verabschieden sich von I h r e m Anwalt. Sie sind wahrscheinlich noch nicht 1 km von der Kanzlei entfernt, dann nimmt I h r Anwalt Kontakt mit dem "Gegenanwalt" auf. Und das ist dann das eigentliche "gute" Team in Ihrem Prozess.

Da meist Versicherungen mit im Spiel sind - läuft natürlich die Honorarabrechnung hinter Ihrem Rücken gleich direkt mit der Versicherung. .

Es ist dem Anwalt ja egal - ob er gewinnt oder nicht - Geld gibt es dasselbe. In welcher Branche gibt es so einen Scheiß ? wo man genau gleich viel Geld bekommt fürs Versagen und Verlieren und für Erfolglosigkeit? Die Motivation wirklich für seinen Mandanten - oder nennen wir es mal Kunden - etwas zu tun - gleich NULL.
Wenn der Anwalt nur im Erfolgsfall gemäß Honorarfestlegungen oder Vereinbarung bezahlt würde und bei Niederlage oder im Vergleich lediglich eine wesentlich geringere Aufwandsentschädigung erhalten würde, dann würde sich so mancher Anwalt überlegen, ob er den Mandanten/Kunden doch nicht lieber einfach dahingehend gut berät und von einer (sinnlosen) Klage ggf. abrät - Der Kunde bezahlt dann gerne für eine Stunde Beratung 250,00 Euro. Was für Anwalt und Mandant/Kunde und für den Frieden auf Erden eine gute Sache wäre und ebenso für die angeblich völlig überlasteten Gerichte. Der Friede beginnt bei jedem verhinderten Streit !

Die Richter lassen sich das Abspracheverhalten der Anwälte gefallen - weil auch hier die stumme Absprache gilt - wenn es zuverlässig im Vergleich endet , dann macht Herr und Frau Richter da mit. Ein Schelm der denkt, es fließt vielleicht auch ein bißchen Euros, damit der Richter die Füße still hält und die Anwälte einfach "machen" lässt.

Ein Urteil schreiben kann für einen Richter eine Sauarbeit sein, mit der Gefahr einer Revision. Ein Vergleich sind zwei oder drei Sätze und die Akte landet für immer und immer im Gerichtsarchiv und staubt dort bis Ende der Aufbewahrungspflicht ein. Niemand darf die Vergleichsakte wieder holen und prüfen. Niemand. Das ist doch eine tolle Sache für die Anwälte und Richter. Die Anwälte untereinander sind sich einig. Man kennt sich und schätzt sich - von Wettbewerb unter den Anwälten keine Spur ! Wenn ein Anwalt Prozessbetrug mit Falschvortrag macht, dann "deckt" das der Gegenanwalt - eine entsprechende Anzeige wird es nie geben. Er wird nie schreiben, die Gegenpartei begeht versuchten Prozessbetrug. Und wenn Sie das von Ihrem Anwalt verlangen würden, dann würde er niederlegen!

Übrignes es gibt an manchen Gerichten auch Statistiken für die Richter, je mehr Verfahren im Vergleich enden, desto angesehener ist der Richter. Bonussystem nicht ausgeschlossen.

Einen Anwalt zu finden, der dieses "geheime Spiel" nicht mitmacht - ist wie die Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen. I

Viele Anwälte treiben Vorgänge in Prozesse (vor allem in Zivilprozesses mit Anwaltszwang vor den Landgerichten) die mit Verstand und Menschenkenntnis und Fingerspitzengefühl für wenige Hundert Euro am runden Tisch ohne Richter gelöst werden könnte und für den Frieden auf dieser Welt ein klein bißchen beitragen könnte. Die mal angedachte Mediation - wird doch gar nicht praktiziert. Eine Mediation sollte Vorschrift vor jedem Prozess sein. Aber hier sollten keinesfalls Anwälte an der Seite von Mandanten stehen, sondern Menschen mit juristischer Kenntnis und mit dem Charakter eines Friedensstifters !

Anwälte sind Streitanzettler und sind bei Leibe keine "Rechtspfleger". Die Menschheit wird schon ordentlich "verarscht". Die Verkleidung "als Rechtspfleger" mit dem schwarzen Umhang (Robe) ist also echt viel Schein!

Der Anwaltszwang sollte abgeschafft werden. Viele Menschen werden im Streitfall ja dennoch zum Anwalt gehen aber dann ist der Anwalt gezwungen sauber zu arbeiten, weil der Mandant oder sein Kunde im Notfall selbst dem Gericht vortragen könnte. Und der Mandant ist nicht mehr erpressbar.

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ja in den USA. Es ist eh jedem zu raten dort wenn irgend wie möglich Klage einzureichen, da man dort meist bessere Erfolgsaussichten hat. Beispiel: Entschädigung Eisenbahnunglück Eschede. Alle die in den USA geklagt haben sind inzwischen entschädigt worden. Die Klagen in Deutschland haben bislang keine Entschädigung zur Folge gehabt. Da sitzt die DB alles aus und wartet bis die Opfer verstorben sind. time is money.