Gibt es Möglichkeiten der Essensgeldbefreiung für Mitarbeiter in der Gastronomie?

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Die Sachbezugswerte (Frühstück 1,57 €, Mittag- und Abendessen 2,80 €) sind zwingend anzusetzen, wenn das Essen kostenlos abgegeben wird. Es gibt eine Freigrenze von 44 € im Monat. Bleibt die unentgeltliche Abgabe darunter, ist nichts zu versteuern.

Eine unentgeltliche Abgabe von einem Überbestand bzw. Überproduktion an Lebensmitteln bzw. Essen ist nur an eine gemeinnützige Einrichtung (z.B. Altersheim, Kinderheim, Tafel) möglich. In diesem Fall liegt kein steuerpfl. Sachbezug vor. Allerdings sind die umsatzsteuerpl. Konsequenzen bei einer Sachspende zu beachten.

Es gibt keine Chance auf Steuerbefreung, nur die Chance, es durch den Arbeitgeber pauschal zu versteuern udn damit die Last völlig von den Mitarbeitern zu nehmen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986