Gibt es eine Verjährung für Krankheiten für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

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Durch das neue VVG sind die gesundheitsfragen der gesellschaften um vieles konkreter geworden , es wird teilweise nach 5 jahren , probleme des wirbelsäule ect meißt 10 jahre abgefragt. wichtig ist das diese krankheit ausgeheilt wäre . aber die fragestellung ist meist bestand oder besteht eine ......... erkrankung,

und wer mag das beurteilen das diese krankheit die nachweislich vorhanden war nicht mehr besteht zum zeitpunkt der antragstellung .

also das ist ganz dünnes eis auf das man sich da begibt wenn man meint , weil zum beispiel eine krankheit seit 6 jahren als ausgeheilt gilt nicht mehr da wäre. hier würde ich wirklich empfehlen bei den leistungsabteilungen der betreffenden gesellschaften wo man sich versichern mag anzufragen , wie die auf sowas reagieren,

denn ein vertrag der im schadensfall von der gesellschaft angefochten werden kann wegen vorsätzlicher anzeigepflichtverletzung und die gesellschaft das als arglistige täuschung ansieht nutzt weder dem kunden noch dem vermittler,

aber es wird bei allen krankheiten immer ein bestimmter zeitraum 3,5 und 10 jahre sind mir bekannt abgefragt , und auch da gibt es unterschiede , das ein großteil z.b. 10 jahre abfragt bei wirbelsäulen schäden und einige wenige da nur 5 jahre wissen wollen