Gibt es eine Möglichkeit seine Kreditkarte kurzfristig zu „verleihen“?

gefragt von SurvivorSurvivor am 25.11.2008 um 9:15 Uhr

Kann man eigentlich mit einer schriftlichen Vollmacht oder ähnlichem jemanden seine Kreditkarte überlassen, so dass dieser dann die Karte auf meine Rechung benutzen kann? Oder muss es zwingend der Karteninhaber sein, der von der Karte Gebrauch machen kann?

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anonym
beantwortet von walter50 am 25. November 2008 11:57
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Da würde ich auf jeden Fall davon abraten! Falls du jemanden mit deiner Kreditkarte am Automaten abheben lässt, kennt der dann deine Geheimnummer - das finde ich bedenklich. Würde ich nicht empfehlen. Zum einkaufen braucht es immer eine Unterschrift - das geht gar nicht. Aber frag mal deine Bank nach Partnerkarten, die gibts auch schon kostenlos - das scheint mir die bessere Lösung.


WolfgangB
beantwortet von WolfgangB am 26. November 2008 10:30
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Online geht das natürlich ohne Probleme, da ja nur nach der Kartennummer, Ablaufdatum und der Sicherheitsnummer gefragt wird. Beim Händler wirst du wohl auf Granit stoßen, da dieser nur die echte Unterschrift akzeptiert, obwohl die meisten die Unterschrift noch nicht einmal mehr vergleichen...


anonym
beantwortet von kalama am 25. November 2008 10:03
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nein das wird sicher nicht gehen, welcher Händler lässt sich auf so was ein, er sei denn, er kennt Dich persönlich. Gerade bei Kreditkarten -Zahlung ist ja häufig die Unterschrift nötig, und zwar die des Kontoinhabers. Kreditkarten sind mittlerweile doch so günstig, das fast jeder eine hat. Die Anschaffung lohnt immer, der Trend geht ja immer mehr zum bargeldlosen Zahlungsverkehr.


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 25. November 2008 09:33
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Du kannst mit Sicherheit jemanden die Nutzung Deiner Kredtkarte erlauben. Da die meisten Nutzungen ja heute über die PIN erfolgen wird ja die Identität kaum geprüft. Der Nutzer sollte jedoch ein Vollmacht dabei haben, damit er nciht als Dieb gilt.

Aber ob die Nutzung in größerem Stil, also in den Fällen wo die Identität geprüft wird, bei Juwelieren zum Beispiel, per Vollmacht gilt, das wage ich zu bezweifeln.


Spezi
beantwortet von Spezi am 5. November 2009 15:51
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Grundsätzlich funktioniert das, wer die Karte hat kann einkaufen. Es ist auch zulässig ausser die Karte ist geklaut!



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