Gibt es eine Mindestgröße ab der ein Zimmer vermietet werden darf?

3 Antworten

blnsteglitz hat recht.

■Ein vollwertiger Wohnraum muss mindestens 10 qm groß sein. Die Definition ist eine Mindestangabe, die vorgegeben ist. Ist diese Größe nicht gegeben, kann Ihr Vermieter nicht im Mietvertrag angeben, dass es sich um einen Wohnraum handelt.

http://www.helpster.de/halbes-zimmer-definition-im-mietvertrag-beachten_64292

Übrigens: 4qm hat meine Abstellkammer und wenn ich die vermiete, müsste der Mieter zum schlafen an der Wand stehen ;-))

Es gab mal eine DIN 283 bei der als Zimmer Räume mit Mindestgröße von 10qm definiert wurden. Allerdings hat das zivilrechtlich keine Bedeutung. Dass ein 4qm großes Zimmer vermietet wird, ist zulässig, allerdings wundere ich mich, dass es da überhaupt Nachfrage gibt. Ist Dir vielleicht etwas zum verlangten Mietpreis bekannt? Würde mich wirklich interessieren.

dass es da überhaupt Nachfrage gibt.

Naja- glaubst du dass ein Vermieter in der Anzeige angibt dass es sich nur um 4 m² handelt? Der wäre ja schön blöd......

so nach dem Motto: Irgendein(e) gaaaaaaaaaanz verzweifelter Student/Studentin wird es schon mieten....... vielleicht eine mit Latzhosen?!

;-))))

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Soviel ich weiß, gibt es keine Mindestgöße, ab der ein Zimmer vermietet werden darf. Das ist jedem selbst überlassen, ob sie dort einziehen wollen oder nicht. Kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass jemand in so einer Wohnung lange bleibt. Für ein paar Tage- bis eine Woche finde ich das ok. Aber nicht für lange Zeit.