Wie kann ich Gewinne aus Aktien vortragen?

3 Antworten

Du könntest jeweils in Konsolidierungsphasen einzelne Posten abstoßen und (wenn Du ein gutes Händchen hast) zu geringerem Preis zurückkaufen. Auf die gleiche Weise können natürlich Posten, die die Gewinnerwartung erreicht haben, gegen andere mit mehr Potential ausgetauscht werden. 

So würdest Du jeweils Gewinne realisieren und den großen Batzen am Ende vermeiden.

petermond 
Fragesteller
 26.11.2015, 13:03

Vielen Dank. Allerdings ist das eine eher stressige Lösung. Mir geht es doch um eine sehr langfristige Lösung auf der Basis einer strategischen Entscheidung, die ich, einmal getroffen, dann ohne weiteres Nachdenken durchhalten will - und nicht ständig die Kurse beobachten (bei 15 Jahren Laufzeit).

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Mikkey  26.11.2015, 13:27
@petermond

Sorry, ich war davon ausgegangen, dass Du die Aktien-Schiene auch mit dem eigenen Vermögen verfolgst. Dann wärest Du ja laufend über die Entwicklungen informiert. Zwei oder vier Transaktionen pro Jahr erscheinen mir nun nicht so stressig.

Um den Gewinn auf die lange Zeit zu verteilen muss so eine Umschichtung ja auch nicht jedes Jahr gemacht werden, aber die aufgelaufenen Dividenden wollen ja auch untergebracht werden.

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Mikkey  26.11.2015, 13:32
@petermond

Noch eine Ergänzung: Solange der Sohn noch kein anderes Einkommen hat, kann er auch einigen Gewinn mehr pro Jahr machen als die 801€ ohne Steuern zu zahlen. Das erfordert dann allerdings eine Einkommensteuererklärung oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung (vielleicht mehr Stress?).

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Der Aspekt des Gewinns bzw. nicht realisierten Gewinns wurde bereits diskutiert.

der übliche Steuersatz gezahlt

Genauer hieße es "der dann gültige Steuersatz gezahlt". Momentan gibt es noch den ermäßigten Kapitalertragsteuersatz (sog. Abgeltungsteuer) von 25 %. Im politischen Gespräch ist seit geraumer Zeit die Rückkehr zum persönlichen Steuersatz, der sich aus dem gesamten zu versteuernden Einkommen ergibt und der durch aus als Grenzsteuersatz weit über 25 % (also ca. 42 oder gar 45 %) liegt. Allerdings könnte es hierbei eine Rückkehr zum alten Halbeinkünfteverfahren für Aktieneinkünfte geben und gegenüber früher (also vor 2009) sollen aber etwaige Kursgewinne nicht mehr steuerfrei sein.

Wenn jedoch jeweils der nicht realisierte Gewinn bereits Jahr für Jahr steuerlich geltend gemacht werden könnte, ...

Das gibt es nicht als Wahlrecht, sondern nur als Wunschdenken. 

Mikkey hat einen Weg aufgezeigt, wie durch zwischenzeitliche Gewinnrealisierung und Aktienumschichtung- oder -neukauf im Rahmen des einkommensteuerlichen Grundfreibetrages die Kapitalertragsteuer reduziert bzw. vermieden werden kann. Zweimal reicht (s.u.)!

Sollte der Sparerpauschbetrag von derzeit € 801 überstiegen werden, dann kann der Sohn über die sog. Günstigerprüfungbeantragung in der Anlage KAP die gezahlte Abgeltungsteuer bis zu einem zu versteuernden Einkommen von ca. € 15.700 reduzieren und unter € 8.472 gar auf Null stellen, d. h. zwischen diesen beiden Beträgen liegt der effektive Steuersatz unter 25 %.

Gewinn von 15.000 .... und nicht ständig die Kurse beobachten

Wenn in Deiner Planung ein solcher Gewinn zu erwarten ist, dann wäre der Handlungsaufwand für die zwischenzeitliche Gewinnrealisierung und Besteuerung ja nur max. zweimal erforderlich, um durch die Verrechnung mit dem Grundfreibetrag (momentan € 8.472) auf Null Einkommensteuern zu kommen. "Zweimal" ist erheblich weniger als "ständig"!

petermond 
Fragesteller
 26.11.2015, 18:52

Vielen Dank für die zahlreichen und sehr detaillierten Informationen. Für einige Profis mag meine Frage vielleicht etwas naiv klingen, aber so fängt man eben an ... Zumindest ist meine Frage für mich damit vollständig beantwortet.

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LittleArrow  26.11.2015, 21:37
@petermond

Zumindest ist meine Frage für mich damit vollständig beantwortet.

Ich finde es immer gut, wenn FragestellerIn sich so zurückmeldet und mit der Beantwortung in diesem Forum zufrieden ist.

Du hast Deine Frage rechtzeitig gestellt und den Gestaltungsspielraum kennen gelernt. Nun kannst Du für Deinen Sohn und Euch das Beste draus machen.

Viel Erfolg - auch bei der Aktienwahl!

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Gewinne aus Kurssteigerungen bei Aktien sind erst dann zu versteuern, wenn sie realisiert sind. Realisiert werden Sie durch den Verkauf der Aktie (§ 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Wenn du erst in 15 Jahren verkaufen willst, dann realisierst du den Gewinn auch erst dann.

Alles andere wäre ja auch steuerrechtlich überhaupt nicht handhabbar. Überleg mal: Nehmen wir an, du hast bis zum 4. Jahr 5.000 EUR Gewinn (auf dem Papier) und könntest den schon mal versteuern. Was machst du, wenn es dann ab dem 5. Jahr mit deinen Aktien bergab geht und dein fiktiver Gewinn sich in Luft auflöst? Willst du dann vielleicht eine Steuererstattung haben? - Tja, wir müssen uns darüber den Kopf nicht zerbrechen, denn weder für die Versteuerung von Gewinnen, die nur auf dem Papier bestehen und noch nicht realisiert sind, noch für Steuererstattungen aus Verlusten nach vorheriger Besteuerung von Papier-Gewinnen gibt es eine rechtliche Grundlage.

Es bleibt nur der Tipp, den dir Mikkey bereits gegeben hat: Wenn du Gewinne versteuern willst, musst du sie zuvor realisieren, also die Aktien verkaufen. Doch Vorsicht: Wenn du sie im selben Moment zurückkaufst, um mit deiner Strategie weiter fortzufahren, die Aktien aber in den Folgejahren in den Keller gehen, nützt dir dann auch eine Realisierung der Verluste nichts; denn Verluste aus Aktien sind nur mit künftigen (also nicht früheren!) Gewinnen aus Aktien verrechenbar.

Mikkey  26.11.2015, 17:42

Wenn du Gewinne versteuern willst

Nein, petermond will die Gewinne ja gerade nicht versteuern. Dies erreicht er eben dadurch, dass er in jedem Jahr einen Gewinn von maximal 8000€ realisiert, für den aufgrund der Freibeträge keine Steuern anfallen. Auf diese Weise erhöht sich der bereits versteuerte Anteil am Depot, so dass nach den 15 Jahren keine weiteren Steuern anfallen.

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blackleather  26.11.2015, 19:17
@Mikkey

Auf diese Weise erhöht sich der bereits versteuerte Anteil am Depot

Nein.

Wenn er deiner Empfehlung folgt und verkauft, hat er die Papiere ja nicht mehr im Depot. Und wenn er sie gleich darauf zurückkauft und wieder ins Depot tut, beginnt das Spiel von vorn: Kurssteigerung, dann Steuerpflicht der unversteuerten Gewinne aus den zurückgekauften und nun wieder verkauften Papieren, sobald sie verkauft werden. Es gibt zu keinem Zeitpunkt einen "bereits versteuerten Anteil am Depot".

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Mikkey  26.11.2015, 19:38
@blackleather

1. Depoterstellung am 2.1.2015, Kauf von Aktien zum Wert von 10.000€

2. Am 26.11.2015 beinhaltet das Depot dieselben Aktien, jetzt zum Wett von 13000€

3. Ein Posten, dessen Wert von 3000 auf 5000 gestiegen ist, wird verkauft

4. Am 27.11.2015 wird dieselbe Anzahl dieser Aktien (der Einfachheit halber zum selben Kurs) gekauft.

==> Wird im Januar 2030 das Depot aufgelöst, das bis dahin einen Wert von 25.000 Euro aufweist, müssen nicht 14199€ versteuert werden, sondern nur 12199. Weil die Aktien für 12000 erworben wurden.

==> Nach meinen Begriffen besteht 12000€ des Depotwerts aus bereits versteuertem Geld.

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blackleather  26.11.2015, 20:04
@Mikkey

Nach meinen Begriffen besteht 12000€ des Depotwerts aus bereits versteuertem Geld.

Falscher Begriff. Was du meinst, sind nichts anderes als die ganz normalen Anschaffungskosten, die zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns vom Veräußerungserlös abgezogen werden (§ 20 Abs. 4 Satz 1 EStG).

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