Frage von Livetec 29.05.2011

Gewerbesteuer für Einzelgesellschaft - meistens überflüssig?

  • Antwort von EnnoBecker 17.09.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Da übersiehst du tatsächlich was. Du darfst ja nicht nur die Seite des Zahlenden sehen, sondern musst auch den Empfänger angucken. Empfänger der Gewerbesteuer ist die Kommune. Die Einkommensteuer bekommt der Bund und die Länder.

    Außerdem muss das für den Steuerpflichtigen kein Nullsummenspiel sein, beispielsweise könnte der Gewerbetreibende ja auch noch Verluste aus Vermietung haben, so dass es zu gar keiner Steuer kommt, von der das 3,8fache der GewSt-Meßzahl abgezogen werden könnte.

  • Antwort von Sumpfhexe 29.05.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe, so behauptest du, dass man die Gewerbesteuer als sog. Einkommensteuer-Vorauszahlung abziehen kann ??

    Dieser Ansatz ist leider falsch ! Der Jahresabschluß einer Firma wird - je nach Größe - sowohl nach Handelsrecht als auch nach aktuellem Steuerrecht erstellt. Die Gewerbesteuer des laufenden Jahres sind Betriebsausgaben, sie mindern den Gewinn und somit deine Einkommensteuer, da diese vom ermittelten Gewinn berechnet wird.

    Wieso sollte es also zusätzlich noch den Ansatz geben, dass die Gewerbesteuer als Vorauszahlung der Einkommensteuer angesehen werden sollte ???

    Für die Gewerbesteuer gibt es einen sog. Freibetrag.

    Zitat: Der Gewerbesteuerfreibetrag wird in § 11 Gewerbesteuergesetz (GewStG) festgelegt: Hier ist festgelegt, das auf den Gewerbeertrag bei natürlichen Personen und Personengesellschaften ein Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro zu berücksichtigen ist. Quelle: http://www.dir-info.de/finanzen/steuer-tipps-tricks/gewerbesteuerfreibetrag.html Zitatende.

    Ist dein Gewinn also höher als 24.500,-- Euro pro anno, so zahlst du Gewerbesteuern.

Verwandte Fragen

Fragen Sie die Community –

anonym und kostenlos!