Gewerbeaufgabe 2016 - PKW bereits 2014 komplett abgeschrieben, zu welchem Wert muss ich ihn nun ins Privatvermögen übernehmen - Buchwert 0 bzw 1 €?

1 Antwort

Bei der Einkommensteuer und Gewerbesteuer:
Es ist der Verkehrswert anzusetzen, § 6 (1) Nr. 4 Satz 1 EStG.

Im Steuerrecht heißt der Verkehrswert Teilwert.

Bei der Umsatzsteuer:
Die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer richtet sich nach dem Einkaufspreis zuzüglich der Nebenkosten für den Gegenstand zum Zeitpunkt des Umsatzes, § 10 (4) Nr. 1 UStG.