Gestrichener Urlaub- wer zahlt die Stornogebühren

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Chef muss Dir in diesem Fall alle Kosten ersetzen, die mit der plötzlichen Streichung des Urlaubs zusammenhängen, notfalls also auch die höheren Kosten, falls der Urlaub später teurer wird.

Und falls Du Deiner Freundin den Urlaub geschenkt hattest, Du also auch Ihre Stornogebühren tragen müsstest, dann müsste er diese auch übernehmen.

Wenn dir der Urlaub vorher schriftlich genehmigt wurde, muss der Arbeitgeber zahlen.

In Betrieben, die Großaufträge annehmen, gibt es wohl einen Betriebsrat, der kann helfen.

Sollte der Arbeitgeber hart bleiben, kann man den Anspruch vor dem Arbeitsgericht einklagen. Natürlich muss man entsprechende Beweise vorlegen können. Dann lohnt sich ggf. auch eine Rechtsschutzversicherung. (aber vorsicht die Erstberatung muss man vielleicht selbst bezahlen, also vorher nachfragen)