Gesetzliches Recht auf ein Girokonto?
Gibt es ein gesetzliches Recht auf ein Girokonto? Das war ja stark in der Diskussion und ich weiß jetzt nicht, ob das durchgesetzt wurde.
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Mir ist bekannt das es ein Recht auf ein Girokonto giebt. Es giebt da bei den Banken & Sparkassen auch ein Guthabenkonto das auch Harz IV Empfänger bekommen. Du kannst bei den Guthabenkonto kein Online Bänking machen & auch keine Daueraufträge. Das Konto bekommen auch Leute die in einer Insolvenz sind, man muß aber immer zu der Bank gehen wo das Konto eröffnet ist. Mit den Konto kannst Du bei keiner anderen Bank bzw. Automaten Geld abheben. Die Banken sagen das aber meistens den Kunden nicht.
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Habe selbst die Erfahrung gemacht, dass insbesondere die Online-Banken gerne mal Kunden ablehnen (häufig gesehen bei meinen ausländischen Arbeitskollegen). Allerdings hat es bisher dann entweder bei der Sparkasse oder bei der Commerzbank in einer Filiale geklappt.
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Nein.
Es gibt nur eine Empfehlung der Bankenverbände, ein "Girokonto für jedermann" anzubieten. Wird dieses verweigert, kann man sich an die zuständige Kundenbeschwerdestelle wenden, um die Entscheidung der Bank überprüfen zu lassen.
http://www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de/dk/kontofuehrung/konto-fuer-jederman...
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Nein, aber es gibt eine Selbstverpflichtungserklärung der Sparkassen/Volksbanken, so dass theoretisch jedem ein Girokonto bereit gestellt werden sollte.