Gesellschafter auf 500 € Basis eingestellt - nicht Geschäftsführer - selbständig oder nicht?
Angenommen ein Gesellschafter (100% Anteilseigner), der NICHT Geschäftsführer ist (Fremd-Geschäftsführer = Angestellter) wird z.B. als Bürofachkraft (ohne Weisungsbefugnisse) eingestellt mit einem Gehalt von 500 € brutto. Wäre der Gesellschafter damit SV-Pflichtiger Angestellter oder würde er als 100% selbständig gelten?
2 Antworten
Hi!
Das ist ja eine spannende Konstruktion. :-)
Also, nur zum Klarstellen:
- Du hast einen Geschäftsführer, der nicht Gesellschafter ist. Diesen vergütest du als Angestellten.
- Du hast einen Gesellschafter (100% der Anteile), der also Bürofachkraft eingestellt werden soll.
Verstehe ich das richtig?
Hallo,
er wäre SV-pflichtiger Angestellter. Allerdings werden FA und Krankenkasse das sicher genau prüfen, ob hier wirklich ein Arbeitsverhältnis vorliegt.
Viel Glück
Barmer