Frage von CapTomas 03.01.2011

Geschäftführer führt haftungsrelev. Auftrag der Gesellschafter aus kurz vor Insolvenz. Haftung?

  • Hilfreichste Antwort von obelix 03.01.2011
    5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    meiner meinung kann er zur haftung gezogen werden, wenn es sich um eine massevermindernde aktion handelt.

    er kann sich dann nicht rausreden, ein gesellschafter habe ihm die aktion befohlen. er haftet als ausführendes organ.

    er sollte sich weigern oder abtreten.

  • Antwort von qtbasket 03.01.2011
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Was für einen Vertrag hat der Geschäftsführer ???

    Das kann man so pauschal wirklich nicht beantworten.

  • Antwort von mig112 03.01.2011
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Natürlich haftet der GF! Wer denn sonst!?

    Ein GF kann sich doch gar nicht damit enthaften, auf Anweisung Dritter gehandelt zu haben - deswegen ist er doch Handlungsbevollmächtigter!!

    Eine merkwürdige Frage... kopfschüttel

  • Antwort von billy 03.01.2011
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ja er haftet ...

  • Antwort von Rathol 04.01.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Er haftet in jedem Fall, es nutzt auch keine Haftungsfreistellung gegenüber Dritten.

  • Antwort von GmbhRatgeberCom 25.03.2011

    So wie Sie den Fall beschreiben haften die Gesellschafter bis zur Höhe des Auftrages mit. Der Geschäftsführer sollte sich jedoch zuvor absichern, indem er die Gesellschafter auf diesen Umstand nachweislich und schriftlich hinweist. Dazu gibt es eindeutige gesetzliche Regelungen und Rechtsprechungen. Mehr Infos zu diesem Thema auch unter Werbung durch Support gelöscht

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