geringbeschäftigter Azubi mit Nebenverdienst - Welche Auswirkungen auf Sozialabgaben
Ich habe eine Frage zur Sozialversicherung bei folgender Einkommensituation:
Mein Sohnist Azubi im ersten Lehrjahr und bezieht ein Monatsbrutto von 300 Euro. Er selbst braucht also keine Sozialabgaben zu zahlen - dies scheint der Arbeitgeber zu übernehmen. D.h. er erhält brutto 300 = netto 300 Euro.
Parallel möchte er ein Nebengewerbe anmelden, voraussichtlich Finanzvermittler. Hier erhält er (Tippgeber)provisionen oder ähnliche Einnahmen von angenommen 12.000 Euro jährlich.
Haben diese Mehreinnahmen, die ja insgesamt mit dem Azubigeld die Geringfügigkeit überschreiten, Auswirkungen auf die Sozialversicherung oder wird die Einnahme einfach nur versteuert und es entsteht kein Mehraufwand bei Sozialversicherung oder der Azubigehaltszahlung ?
zweite Frage hintendran: überschreibe ich dem Sohn ein Haus mit Mieteinnahmen von 15.000 Euro p.a., dann sollte sich doch ähnliche Problematik wie bei einer Einnahme aus Nebengewerbe ergeben, oder ?
Großen Dank für Ihre Zeit und Ihre Antworten
-
Azubis sind unabhängig von der Lehrlingsvergütung pflichtversichert in der Sozialversicherung. Ein Nebenjob (selbständiger Art) würde daran nichts ändern, aber die Krankenkasse könnte Beiträge wollen, wenn er im Nebengewerbe mehr verdient als in der Ausbildung. Die Mieteinnahmen dürften keine Rolle spielen nur bei freiwillige Versicherten bzw. nur falls es ein Gewerbe wäre. Aber vorsichtshalber noch bei der Krankenkasse nachfragen.
-
Antwort von Jacqueline2009 28.03.20121 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Hallo,
zunächst einmal, möchte Ihr Sohn selbst ein Nebengewerbe als Freiberufler anmelden? Also, will Ihr Sohn sich damit selbstständig machen?
-
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Die in der Fragestellung genannten Einnahmen müssten selbstverständlich nicht nur versteuert sondern auch Sozialabgaben entrichtet werden.
Kommentar von frank65 21.03.2012genau dies verwundert mich, da ich selbst Gehalt beziehe, worauf ich Sozialabgaben leiste und nebenher Mieteinnahmen mein Brutto zwar erhöhen und ich diese auch versteuern muss, jedoch keine zusätzlichen Sozialleistungen wie Rentenvers./Krankenvers. bezahlen muss. Wie und worüber auch ? Ihnen jedenfalls schon mal Danke für die erste und schnelle Antwort.
-
ja, dies würde darauf hinauslaufen, dass er sich neben seiner Azubi-Tätigkeit mit seinem Nebengewerbe selbständig machen möchte. Dies sollte einer Art Freiberufler entsprechen. Das Einkommen hieraus könnte natürlich entscheidend höher ausfallen, als 300 EUR p.m. aus der Azubi-Einnahme. Danke