Gemeinsames Gartenhaus von der Steuer absetzen?

1 Antwort

Bei einem Mietwohngrundstück, wenn dieses haus für die Mieter aufgestellt wurden, ist der entsprechende Teil abzugsfähig (Abschreibungen, Unterhaltskosten).

Wenn es ein selbstgenutztes Einfamilienhaus ist, natürlich nciht, wie auch die übrigen Kosten nicht abzugsfähig sind.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986