Anlagezwerg am 02.07.2009 um 14:03 Uhr
Für die Geldanlage soll das neue Gesetz zum Anlegerschutz kommen. Sind die Anleger dann wirklich besser geschützt, vor ihrer Bank, dem Berater und den Empfehlungen?

sicherlicht nicht. die beratungsgespräche werden sich dadurch wohl gering ändern. die berater müssen wohl über mehr aufklären. aber auch die banken werden mittel und wege finden, zusatzinformationen zu verstecken.
am ende des tages bist du als anleger derjenige, der entscheidet. wenn die anlage sich als falsch herausstellt, dann bist es auch du, der das ändern muss.
ich denke, in einigen fällen wird man eine bessere position bei regress gegen die bank/ den berater haben, aber im grossen und ganzen wird sich wenig ändern.
Das ist wohl eine Scherzfrage? Jeder muss doch selbst entscheiden und wer falsch entscheidet dem hilft auch keine Kontrolle, die eh nicht funktioniert. Dann soll der Staat die Geldanlagen allesamt verbieten - dann ist es geregelt.
Ganz meine Meinung! Die Anleger müssen selbst gut aufpassen und Vorsicht walten lassen!
Anlagezwerg am 6. Juli 2009 13:36 Das war keine Scherzfrage, hatte von dem neuen Gesetz gehört, wollte hier nur nachfragen, wie das gehen soll, aber anscheinend weiß Du es nicht, dann geehrter Spezi, beantworte doch nicht meine Frage.
Kein Gesetz kann vor der Dummheit schützen. Jeder Anleger steht in der Eigenverantwortung sich vor Abschluß ausreichend zu informieren. Die meisten sind nur zu faul diese Zeit zu investieren und regen sich dann auf wenn Ihnen was "aufgeschwatzt" wurde.
Gruß, StingRay68
Anlagezwerg am 6. Juli 2009 13:38 Ich hatte nach dem neuen Gesetz gefragt, Du scheinst davon nicht zu wissen, dann, lieber StingRay68, beantworte meine Frage doch einfach nicht. Keine Sorge leide nicht an Dummheit (hoffe ich mal), ich wollte nur eine Info zu dem Anlegerschutzgesetz und keine Unterstellung von Dummheit!
Momentan sind die Banken in der Umsetzung des Gesetzes. Daher ist jetzt schwer zu sagen, was sich in der Praxis ändern wird, aber es wird mehr und umfangreichere Dokumentationspflichten seitens der Banken geben.
Dokumentationspflichten gibt es heute schon, z.B. bei Abschluß von Versicherungen