Kann ich mein angespartes Geld vor meiner Freundin oder dem Amt verheimlichen?

3 Antworten

Du beziehst doch selber keine Sozialleistungen. Auf irgendetwas angerechnet werden kann Dein Vermögen nicht, nur das Einkommen wird bei einer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Ich sehe da also kein Problem, auch nicht was die Freundin betrifft.Ob man Bargeld oder ein Sparbuch im Tresor lügen hat ist Jacke wie Hose.

Das ist richtig, ich bekomme mein eigenes Geld, bin aber in einer BG mit meiner Freundin. Und bei der Verlängerung des Antrages wollten die alles auch von mir haben... Sparbücher Kontoauszüge etc.  

Ich könnte jetzt bestimmt sagen :Ihr bekommt von mir nichts mehr an Unterlagen, aber dann bekommt meine Freundin sicher nichts mehr vom Amt... 

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Wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid und das Geld bisher dem Arbeitsamt nicht bekannt , würde es diesem aber wahrscheinlich bekannt , sobald es auf einem Deiner Konten landet.

Wie auch die anderen bereits geschrieben haben, hängt es davon ab in welcher Gemeinschaft ihr eingetragen seid. Verheimlichen ist jedoch immer die schlechteste Lösung, weil irgendwann kommt es raus.