Geld für andere verwalten und anlegen

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Du kannst einen Investmentclub gründen. Das ist der einfachste Weg, ohne die komplette Zulassung als Vermögensverwaltung zu bekommen.

hi! Also auf der Schiene hatte ich auch schon überlegt. Allerdings ist dies ja dann vergleichbar mit einer GbR, sodass alle Anleger gleichberechtigt sind. damit könnte ich die oben beschriebenen Regeln nicht alleine bestimmen.

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@fairvalue23

Der Investmentclub hätte eine Satzung, die sicher von den Mitgliedern zu verabschieden wäre. Du hättest auch eine Offenlegungspflicht gegenüber den anderen Mitgliedern. Diese könnten Dich jedoch im Rahmen der Satzung durchaus als "Chief Investment Officer" mit der operativen Anlageentscheidung betrauen und eine performanceabhängige Aufwandsentschädigung zahlen. Ein Mitspracherecht besteht jedoch durchaus.

Was Dir vorschwebt, wäre jedoch eher das Modell eines eigenen Fonds, an dem Interessenten einfach Anteile kaufen. Mit den Anlageentscheidungen selbst wären sie nicht betraut. Diesen Weg kannst Du als harmlose Privatperson aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht einfach so beschreiten.

Gründest Du ein Unternehmen, das als Kommanditgesellschaft aufgesetzt ist, behebt das zwar ein paar GbR-typische Problemchen, aber die Bafin wirst Du dadurch nicht los. Die Gesellschaft müsste also z.B. in Luxemburg, Malta oder z.B. Dubai gegründet werden, wo steuerlich und von Regularien her ein geringerer Aufwand als in Deutschland besteht. Damit sind wir fast schon bei einem Offshore-Modell :-) Hierfür gibt es spezielle Gesellschaften, die Dir erlauben, einen maßgeschneiderten Fonds einzurichten, z.B. diese hier: http://www.walkersglobal.com/

Dafür sollte das Anlagevolumen jedoch deutlich im zwei- bis dreistelligen Mio-USD-Bereich sein :-)

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@gandalf94305

Auch der "Chief Investment Officer" mit der operativen Anlageentscheidung für einen Investmentclub braucht den Sachkundenachweis und die Erlaubnis der BAFin!

Es ist auch nicht sinnvoll, einem offensichtlichen "Greenhorn" mit der Gründung eines Auslandfonds zu kommen, wenn man schon die inländischen Rechtsvorschriften nicht hinreichend kennt.

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@Tritur

Das stimmt nicht ganz so.

Der Knackpunkt ist die "Gebühr", die der Geschäftsführer hier erheben will, nicht der Investmentclub selbst, wenn er weniger als 50 Mitglieder hat und weniger als 500 kEUR anlegt. Solange der "Geschäftsführer" den anderen in Bezug auf Erträge gleichberechtigt ist, gibt es im Rahmen der von Bafin genannten Konditionen keine Erlaubnispflicht durch die Bafin. Ohne Erlaubnispflicht hätte der Geschäftsführer nur die Möglichkeit der Verrechnung von Auslagen (z.B. Transaktionskosten, Porto, Telefon).

http://www.bafin.de/nn_724262/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Service/Merkblaetter/mb__110609__investmentclubs.html

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@gandalf94305

Vielen, vielen Dank für die hervorragenden Ausführungen. Ich werde meinen Maltaurlaub gleich für die Fond-Gründung verwenden. Das Anlagevolumen dürfte kein Problem sein, da ein Bekannter bei der Post als Zusteller arbeitet und dort ganz gut verdient. Nein Spaß! :-) Aber die Ausführungen zum Investmenclub hören sich doch ganz gut an. Natürlich muss ich ein paar Abstriche machen, aber Hauptsache der Grundgedanke kann verwirklicht werden.

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Du brauchst eine einschlägige und anspruchsvolle Ausbildung und langjährige Berufserfahrung in den Bereichen Finanzmärkte, Anlageberatung und Vermögensverwaltung. Du benötigst ein Mindest-Eigenkapital von 50.000 € sowie einen Kundenstamm der Dir mindesten 20 Mio EUR anvertraut. Wenn Du das alles nicht hast, kannst Du Dein Vorhaben knicken. Die erforderlich Erlaubnis der BAFin kriegst Du dann nie.

Und so intransparent und illiquide, wie Du Dir Deine Vermögensverwaltung vorstellst, bekommst Du es schnell mit der Justiz zu tun.

okay danke , also wie gesagt einschlägige Berufserfahrung kann ich nicht vorweisen Aber ich sehe die Möglichkeit in folgendem: Ich gründe eine Kommanditgesellschaft und nehme die Rolle des Komplementärs ein, die Anleger sind die Kommanditisten, sodass ich die Entscheidungsgewalt behalte kann.

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@fairvalue23

Der Komplementär ist vor allem derjenige, der mit seinem ganzen Vermögen haftet. Diese Haftung ersetzt aber nicht die vorgeschriebene Sachkunde und Erfahrung, welche der Geschäftsführer eines Finanzdienstleistungsunternehmens braucht. Deine KG müsste also einen Geschäftsführer einstellen, der diese Voraussetzungen mitbringt.

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