Geld anlegen: Ist was sicher vor dem Vermögensausgleich?

5 Antworten

Der Ehegatte hat bei einer Scheidung nie Anspruch auf das Vermögen des anderen Ehegatten.

Jeder behält das, was er am Anfang hatte, oder durch Erbschaft/Schenkung dazu bekam. Ebenso die Vermögenszuwächse durch ansparen.

Lediglich, wenn der Zugewinn des einen Ehegatten höher war als der des anderen, muss der, der den höheren Zugewinn hatte, dem anderen einen Ausgleich zahlen.

Eine direkten Zugriff gibt es nciht udn woher der Zahlungspflichtige den Betrag nimmt, den er zu zahlen hat (Verkauf von Vermögen, Auflösen von Konten, Kreditaufnahme) ist egal.

Man kann den Zugewinnausgleich durch einen Ehevertrag ausschließen.

Bei einer Zugewinngemeinschaft - Standard in der Ehe - sind ALLE während der Ehe gewonnen Vermögenswerte hälftig zu teilen, wenn kein Ehevertrag etwas anderes vorsieht, ohne sittenwidrig zu sein.

Natürlich keinen Anspruch darauf hat !

Hast Du doch geschrieben!

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Alles was vor der Eheschließung Dein Eigentum war, bleibt Dir auch danach erhalten.

Sonst gilt, dass jeder der in Deutschland eine Ehe schließt, automatisch in den so genannten Güterstand der Zugewinngemeinschaft eintritt, wenn keine Gütertrennung vereinbart wurde.

Dies bedeutet grundsätzlich, dass innerhalb der Ehe erwirtschaftete Vermögenswerte dem Ehepartner gehören, der sie auch hinzugewonnen hat.

Im Falle einer Ehescheidung jedoch wird das innerhalb der Ehe hinzugewonnene Vermögen beider Ehepartner ausgeglichen, also gerecht aufgeteilt.

Natürlich alles richtig, was @Primus geschrieben hat. Mal unterstellend, dass der Partner ein Verschwender wäre, müsste man "außerhalb der Bücher" sparen und ohne Kenntnis des Partners: Also in erster Linie wohl in Bargeld.

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Ja, lass Dir etwas schenken.