Gehalt im Monat der Übernahme nach Ausbildung

2 Antworten

Nun, §21 BBiG Abs. 2 sagt:

Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

Das heißt, es kann keine Ausbildungsvergütung für die letzten 5 Januartage gezahlt werden. Wenn Du in dieser Zeit arbeitest, solltest Du auch das übliche Gehalt bekommen.

Soweit ich mich zurück erinnern kann, war es bei mir so, dass mein Ausbildungsvertrag bis zum 31.07 lief und bis zu diesem Tage auch mein Ausbildungsgehalt gezahlt wurde, obwohl der letzte Prüfungstermin am 25.07.war.

Das ist zwar jetzt schon einige Jahre her, aber ich habe nie gehört, dass sich daran in der Zwischenzeit etwas geändert hat.

Was im Vertrag steht ist egal. Ende der Aubsildung ist am 26. und im Folgevertrag steht, auch, dass der Vertrag nach dem Bestehen der Prüfung beginnt (Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse) .. Aber ich denke so wie Mikkey das geschrieben wird es richtig sein :)

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@jack90

OK, ich gebe Dir und Mickey recht ;-)

Gerade las ich folgendes: Nach § 21 endet eine Ausbildung dann, wenn der Prüfungsausschuss nach erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung das Ergebnis der Prüfung bekannt gibt. Dieser Tag liegt in der Regel vor dem Ausbildungsende, das im Vertrag vorgesehen ist. Damit ist das Datum im Ausbildungsvertrag nicht mehr relevant.

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@jack90

Wenn Du mit der Frage nicht so mit der Tür ins Haus fallen willst, kannst Du ja auch fragen, ob Du vom 27. bis 31. Januar frei machen sollst oder gleich mit Arbeiten anfangen ;-)

Aber

der Vertrag nach dem Bestehen der Prüfung beginnt

sollte es eigentlich eindeutig machen, sogar ohne, dass Du fragen musst.

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