Gas Nachzahlung
Ich habe heute von meinem Gasversorger eine Nachzahlung in Höhe von 400,-€ bekommen für das letzte Jahr. Meinen Verbrauch habe ich auf 7625 kWh geschätzt vor Vertragsbeginn. Daraufhin habe ich ein Bestätigungsschreiben: Sie haben uns als voraussichtlichen Jahresgasverbrauch 7625 kWh mitgeteilt. Für Ihren Tarif ergibt sich somit ein Abschlag von: 31,-€ Heute die Nachzahlungsrechnung: In diesem Zeitraum hatten Sie einen Vebrauch von 7822 kWh Zahlbetrag 400,09,-€.
Frage: Kann ich die Nachforderung anfechten?, da ich nach bestem Gewissen meinen Verbrauch vorher durchgerechnet habe. Könnte ich evtl. auf einen Einigungsbetrag hin drängen?
Vielen Dank im Voraus
Eric
2 Antworten
Die geleisteten Zahlungen sind nur Abschlagszahlungen, d.h. haben keine Bedeutung für die tatsächliche Abrechnung. Sie werden dort nur abgezogen, egal ob Du 30 EUR oder 300 EUR im Monat gezahlt hast. Fehlbeträge sind nachzuzahlen, Überschüsse sind zu erstatten.
Ich bekam nach meinem Einzug in eine Wohnung mit Nachtspeicheröfen einen VZ von 200 Euro. Da mir dieser Betrag zu hoch erschien, wurde auf meinen Wunsch die VZ auf 120 Euro gekürzt. Das zahlte der Vormieter voraus. Am Ende der Heizperiode bekam ich eine Nachzahlung über rund 560 Euro. Die habe ich auch bezahlt, da sich aus der Abrechnung ergab wäre ich bei 200 Euro VZ geblieben, hätte es keine Nachzahlung gegeben.
Das hätte dir doch direkt auffallen müssen, oder? Aber wie gesagt. Um eine Nachzahlung wirst du wohl nicht drumherum kommen. Vielleicht kannst du dich au eine Ratenzahlung einigen.
Hallo doretti, danke für die schnelle Antwort. Mein Problem ist, das ich bis auf ca. 200kWh den richtigen Verbrauch geschätzt habe im Vorwege mein Anbieter nur anscheinend nicht den richtigen Abschlag daraus errechnet hat.