Fusion von o2 und eplus - habe ich dadurch ein Recht auf Sonderkündigung?

3 Antworten

Nein, das Recht hast du nicht.

Kunden könnten natürlich argumentieren, dass sie sich nur des E-Plus-Netzes wegen für ihren Anbieter entschieden haben. Daraus könnte man theoretisch ein Sonderkündigungsrecht ableiten

In der Praxis ist das aber wahrscheinlich nicht durchsetzbar. Kündigen könnten Kunden auch, wenn sich die Netzabeckung am Wohnort verschlechtert, obwohl E-Plus gerade wegen der guten Abdeckung dort ausgewählt wurde.

Dass Sendemasten abgebaut werden, ist aber wohl nicht anzunehmen.

Also heißt es abwarten, ob sich die Konditionen oder auch die AGBs ändern, dann kannst Du zuschlagen.

Dass es nicht geht, hast Du schon gelesen...

Ein Tipp für Dinge, die mit drei Monaten zum Jahresende oder zu einem bestimmten Termin gekündigt werden müssen:

Niemand verbietet Dir, 11 Monate vor dem Termin zu kündigen. Wenn Du also den Termin verpasst hast, schicke gleich die Kündigung ab sobald Du das gemerkt hast.

Nöö.......

..die Gelegenheit wäre günstig, das siehst du schon richtig, nur an den bilateralen Beziehungen zwischen dir und deinem Telekommunikationsanbieter ändert sich nix !! DerVvertrag beleibt bestehen, unabhängig davon wie sich die Eigentumsverhältnisse auch ändern werden.