Für Freundin gebürgt!!

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Herr Schiller sagte schon damals : „Mich, Henker, ruft er, erwürget! Da bin ich, für den er gebürget!“ aus der "Bürgschaft" von selbigem Herrn Schiller !!

Gesetzlich ist die Bürgschaft in §§ 765 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Und gemäß § 766 BGB ist für die Bürgschaft zwingend die Schriftform vorgesehen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/765.html

Gruß Z... .

P.S. Wie war das nochmal mit den Möbeln?

Wenn Du noch befreundest bist, zahl doch die Raten vorübergehend für sie, bis sie wieder Arbeit hat. Sicherlich musst Du als Bürge dafür gerade stehen wenn sie nicht zahlt. Wenn allerdings Dieser Weg vom Möbelhaus beschritten wird, dann wird es meist viel teurer für Dich. Zumal Sie ja schon 2 Jahre gezahlt hat.

Nicht Hilfreich aber: Das ist leider was man unter einer Bürgschaft versteht. Hoffe das Lerngeld ist nicht zu hoch.

Eventuell Hilfreich: Einen Vertrag mit der Person aufsetzen in dem die Summe zusammengefasst als Privatkredit akzeptiert wird, somit musst du, so oder so, den Betrag sofort an das Möbelhaus zahlen, hast aber evtl. ein Druckmittel für später (Freunde bleiben genau unter solchen umständen nicht zwangsweise lange Freunde)

Bin mir im klaren das dies nicht allzu hilfreich ist, da aber noch keiner geantwortet hatte, dachte ich versuchs mal.