Führen private Krankenkassen eine gemeinsame Datenbank?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn sie einen med. Zuschlag erhalten haben, ist es grundsätzlich schon möglich bei anderen PKV Unternehmen eine Anfrage zu stellen. Das konkrete Risiko wird nicht von alle PKV Gesellschaften gleich bewertet. Allerdings wird in den meisten Anträgen die Frage nach Anträgen bei anderen PKV Gesellschaften gestellt. Wenn Sie diese Frage falsch beantworte ist das eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Möglicherweise sogar eine Täuschung. Damit kann die PKV den Vertrag bei Bedarf immer anfechten wenn sie das herausbekommt. Grundsätzlich ist es wichtig, dass sie die Gesundheitsfragen bei allen Anfragen richtig beantworten. Denn mit dem Antrag unterschrieben sie eine Schweigepflichtsentbindung für den Arzt. Die PKV kann im Bedarfsfall den Arzt um Auskunft über die gesundheitliche Situation seit Antragstellung bitten. Spätestens dann kann wiederum eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung herauskommen. VG Manfred