FSJ + Kleingewerbe - rechtliche Hürden?

1 Antwort

Es gibt in Deutschland bisher keine Verdienstobergrenzen, sonst säßen Helene Fischer und diverse Fußballer schon im Knast.

Solange die Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld gegeben sind (unter 25, in Ausbildung, FJS) bekommen Deine Eltern das für Dich, egal, ob Du 10.000,- im Jahr verdienst, oder 10 Millionen.

Ich kenne den zeitlichen Rahmen des FJS nicht (wöchentliche Arbeitszeit), aber wenn das eine Vollzeittätigkeit ist, dann würde eine Nebenbeschäftigung keine Krankenversicherungspflicht auslösen.

Ja, FSJ ist grundsätzlich Vollzeit.

Vielen Dank! Also spricht außer möglichem Einspruch des Trägers nichts dagegen.

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