Fristlose Kündigung möglich?
Ich arbeite seit 2 Jahren in einem Unternehmen und habe bis heute keinen Arbeitsvertrag bekommen. (ich weis, dass es auf mündlich gilt, aber will auch was in der Hand haben) Habe schon mehrmals den Chef da drauf angesprochen, doch leider ist das bis heute nicht erfolgt. .
Wie ist das eigentlich habe ich dann 25 oder 30 Tage Urlaubsanspruch, weil er mir das auch nicht sagt und ich habe immer 25 Tage genommen?
Wenn ich mich jetzt wo anders bewerbe, habe ich dann eine Kündigungsfrist von 4 Wochen oder könnte ich auch fristlos kündigen? Wäre überhaupt eine fristlose Kündigung von mir aus möglich?
Vielen Dank für euere Antworten.
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wenn nichts vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Regelungen in Sachen Kündigung: 1 Monat zum 15. oder Monatsende. Siehe hierzu auch www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/kuendigung/kuendigung.htm
Fristlose Kündigungen gehen nur aus besonderen Gründen (siehe Link).
Das mit dem Urlaub ist eine andere Sache. Auch hier gilt die gesetzliche Regelung (bei 5 Wochenarbeitstagen 20 Urlaubstage, bei 6 sind es 24 UT etc.) oder die betriebliche Übung (also die 25 Tage). Das ist sehr schwer zu beantworten, weil kein Vertrag vorliegend. Wie viele Urlaubstage haben die Kollegen?
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Auch wenn Du keinen schriftlichen Vertrag hast, ist das Arbeitsverhältnis ja eindeutig zustande gekommen, denn Du bist zur Arbeit erschienen und Dein Chef hat Dir das Gehalt überwiesen.
Hier ist also keinerlei Anlass zu einer fristlosen Kündigung gegeben.
Wenn kein Arbeitsvertrag vorliegt, dann gelten für Kündigung und Urlaubsanspruch die gesetzlichen Regelungen, sofern nicht ein im Betrieb geltender Tarifvertrag anderes sagt.
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Auch ein Arbeitnehmer kann einen Arbeitsvertrag außerordentlich kündigen und zwar aus besonderem Grund - dazu muss er seinen Arbeitgeber vorher schriftlich abmahnen.
Das ist beispielsweise möglich, wenn der Lohn nicht oder nur zögerlich bezahlt wird.
In deinem Fall könntest du ordentlich kündigen, und zwar schriftlich, dazu musst du gesetzliche Fristen beachten.
Im Übrigen ist es möglich ein Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehemen auch aufzuheben - du kannst also deinen Arbeitgeber um Zustimmung bitten, dass du beispielsweise ab nächster Woche nicht mehr arbeitest.
Es ist zu klären, ob ein Tarifvertrag anwendbar ist, das wäre für den Urlaubsanspruch entscheidend, ansonsten gilt das Bundesurlaubsgesetz.
Kommentar von HoneyHoney 06.03.2011dankeschön
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das ist ein sehr großes problem, weil wir eine ganz kleine firma sind und die kollegen nicht 40 stunden woche arbeiten sonder mal 20 mal 30 ist unterschiedlich.