Guten Tag,
eine erste prinzipielle Frage: kann ein Gläubiger zu einer Rechnung vom 15.08.2011 noch am 20.01.2012 eine Mahnung schicken?
zweite Frage: ich bekam eine Mahnung zu einem Teilbetrag einer Rechnung, bei dem es sich um eine mit dem Auftragnehmer vorher so nicht abgesprochene Leistung, d.h. mir als Kundem nicht bekannte Leistung, handelt. Diese Leistung, es handelt sich um den Posten "Anlieferung Kranentladung von Paletten Lieferzone innerorts auf Baustelle" wurde bei bereits vorher schon einige Male getätigten Bestellungen/Lieferungen durch diese Firma nie in Rechnung gestellt, in der Rechnung vom 15.8.11 tauchte sie auf einmal auf. Es gibt dazu auch keine schriftliche Auftragserteilung bzw. kein Angebot, nur eine mündliche Einigung lediglich hinsichtlich des Preises der zu liefernden Ware. Ich habe besagten Teilbetrag damals bei Überweisung der Rechnung entsprechend abgezogen und möchte ihn nach wie vor nicht bezahlen, weil ich es als willkürliche Handlung des Auftragnehmers empfinde. Hat jemand einen Rat?
Aha... und dann darf man keine Mahnung mehr schreiben?