Freunde von mir überlegen, die abbezahlte Photovoltaik-Anlage auf den Sohn zu überschreiben, da der als Student weniger Steuern zahlt, was meint Ihr?

2 Antworten

Das ist möglich. Es ist ein Gewerbebetrieb, den man natürlich verschenken kann. Wenn Deine Freunde pro Quartal 1.700,- euro Vorauszahlung leisten, also 6.800,- Im Jahr udn das nur auf die PV Anlage zurück geht, dann muss die Anlage ja mindestens 16.000,- erwirtschaften. Der Wert wird also nicht so hoch sein, dass die Freibeträge ausgenutzt werden.

Man sollte daran denken, dass ja ab dann das Eigentum von Anlage und Gebäude auseinander fallen. Also muss ein Vertrag gemacht werden, dass der Sohn das Haus/Dach nutzen darf.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Also muss ein Vertrag gemacht werden, dass der Sohn das Haus/Dach nutzen darf.

Abgesehen vom "Sohn": Für solche Konstellationen mit Dritten habe ich mir auch schon den Regelungsbedarf überlegt. Neben der Nutzung geht es auch um Fragen der Versicherung (Haftpflicht, Glasbruch), Wartung und Reparatur (also Zugänglichkeit) der Anlage und des Daches (Betriebsunterbrechung, De-/Montagekosten) und schließlich der Verschrottungskosten nach x Jahren. Der Hausbesitzer sollte sich für diese Restkosten und die monatliche Nutzungsentschädigung möglicherweise eine Kaution stellen lassen.

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Wenn man beide Fragen liest, dann wird schon einiges klar, aber der Sohn hat nun nicht nur Einnahmen sondern auch noch zusätzliche Ausgaben, denn diese Anlage muß ja auch versichert werden. Nur wenn die Versicherungssumme niedriger ist als die anteilige Steuerersparnis macht das gaze vielleicht Sinn. Ein guter Steuerberater kann hier sicher weiterhelfen, denn er hat Einsicht in die Einkommensarten Deiner Freunde, das Forum hier nicht.