Michael1982 am 27.08.2009 um 23:24 Uhr
Ein Freund von mir hat große Probleme, er wird wider Willen Vater, kann er die die Frau verklagen, da sie ihm mehrmals versichert hat, die Pille zu nehmen? Muß er trotzdem Unterhalt zahlen?

Er kann sie verklagen. Es wird bei Gericht für Heiterkeit sorgen und ihm Kosten ohne Erfolg einbringen.
Kene Chance.
Warum hat er kein Kondom genommen? Wer glaubt, muss irgendwann dran gleuben.
Ausserdem wie will er es beweisen? es staände aussage gegen aussage, oder das versagensrisiko, was auch immer. Es geht schief.

Oh je Dein armer Freund, ich fürchte er ist da in eine Falle gelaufen oder - was natürlich auch mal vorkommen kann - die Pille hat versagt. Unterhalt wird er trotzdem zahlen müssen, das Baby kann ja überhaupt nichts dafür und braucht Geld zum Leben. Er wird lange Zahlungsverpflichtungen haben, das kann leicht 18 Jahre sein, wenn das Kind mal studiert, sogar noch länger.
Leider kein Einzelfall, warum kapieren Männer nicht endlich, dass Geschlechtsverkehr zur Schwangerschaft führt und Frauen ihren heimlichen Kinderwunsch nicht mitteilen? Das Kind muss nun versorgt werden, also muss er für das Kind zahlen. Fraglich erscheint mir bei sowas immer, ob der Unterhaltsbedarf der Mutter nicht wenigstens zu begrenzen wäre, damit die wenigstens auch ihren Anteil zu tragen hat, aber nach der heutigen Rechtsprechung darf die sich, wenn er genug verdient, bei vollem Lohnausgleich - ohne finanzielle Einbusßen - drei Jahre aus dem Erwerbsleben zurück ziehen. Er darf 1000 Euro Selbstbehalt haben. Wenn die Schwangerschaft aber auf diesem Wege geschieht, dann sollte ihr Unterhalt auf das Mindestmaß begrenzt werden, damit sie auch merkt: Kinder kosten Geld, manchmal sogar das eigene.

Klare Aussage: der Mann mus für das Kind Unterhalt zahlen. Das ist per Gesetz geregelt.
Alles andere ist Meinung und unterliegt den Regeln morlischer bzw. auch ethischer Vorstellungen, bewirkt aber keinerlei Anspruch.
Zitat: Erst kommt das Fressen, dann die Moral

in dem falle ist die rechtsprechung eideutig. auch wenn man noch so viele zusicherungen hat. wenn ein kind als ergebnis nach gut 9 monaten das ergebnis ist, dann muss der mann zahlen.
auch wenn es um die leiblichen genüsse geht, so sollte man immer eines dieser schützenden plastikteile verwenden. die sind allemal günstiger als die vielen jahre unterhalt. und man hört ja auch immer wieder, dass sie auch in anderen dingen schützen.
Michael1982 am 14. September 2009 23:00 In Zukunft wird der die Plastikteile sicher IMMER dabeihaben.
Nein, denn die Pille wirkt nie immer zu 100% gegen eine Schwangerschaft! Dann hätte er halt Handbetrieb machen sollen, dann wäre die Frau nicht schwanger geworden!
Und ja, er muß zahlen! Er hatte ja auch das Vergnügen!
Hallo Michael1982, ich entnehme Ihrem "Namen", dass Sie Jahrgang 1982 sind??? Mit 26/27 Jahren setze ich ein Mindestmaß an ... (na, was wohl?) vor. Mein Mann hat mir vor der Eheschließung versprochen, die Sterne für mich vom Himmel zu holen, die Sonne immer für mich scheinen und den Sommer nie enden zu lassen!!! Nichts davon hat er eingehalten... Meinen Sie, ich kann ihn dafür im Nachhinein belangen mit der Begründung, dass ich unsagbar naiv, absolut weltfremd und sträflich vertrauensseelig und dumm war? Wenn Ihre Antwort JA lauten sollte, dann rate ich auch Ihrem Freund, die Gerichte zu bemühen. Vielleicht erreicht er ja, dass die Gesetzgebung den Frauen, die die Pille nehmen, ab sofort verbietet, an Magen-Darm-Infekten zu erkranken, Antibiotika einzunehmen oder eine Pillen-Unverträglichkeit zu haben - GRINS!!! Trotzdem viele Grüße - 1000Volt (Mutter von 4 Kindern)
Michael1982 am 14. September 2009 22:58 Danke fuer die Antwort 1000Volt, es betraf meinen Freund und die Frau hatte keine Unvertraeglichkeit, sie hat einfach nur vorgegeben die Pille zu nehmen, hatte sie aber schon laengst abgesetzt. Er hat ihr einfach geglaubt, der arme Tropf und nun muss er halt zahlen. Naechstes Mal wird er sicher vorsichtiger sein.

Er kann sie zwar verklagen (wegen Betrugs?), aber zahlen wird er in jedem Fall müssen.