Freistellungsauftrag für Lebensversicherung?

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Bei einer Lebensversicherung brauchst du keinen Freistellungsauftrag, da die Erträge erst bei der Auszahlung der Versicherung versteuert werden, und dann mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Daher ist eine Auszahlung zur Rentenzeit sinnvoll, da dein Steuersatz zu diesem Zeitpunkt wesentlich niedriger sein dürfte.