Freistellungsauftrag bei Verheirateten
Ich habe eine Konto das auf meinen Namen läuft, dies hatte ich schon vor meiner Heirat. Nun möchte ich bei dem Konto einen Freistellungsauftrag erstellen. Muß ich dann meinen Ehegatten angeben oder kann ich den Freistellungsauftrag auch nur auf meinen Namen ausstellen ?
1 Antwort
Du kannst auf ein Konto, das auf Deinen Namen lautet, wahlweise einen Freistellungauftrag über max. 801 EUR (auf Deinen Namen und Deine Steuernummer) oder über max. 1.602 EUR (auf Namen und Steuer-Ids beider Ehegatten) einrichten.
Bei Gemeinschaftskonten kann nur ein gemeinsamer Freistellungsauftrag eingerichtet werden.