Freistellungsauftrag bei Verheirateten

1 Antwort

Du kannst auf ein Konto, das auf Deinen Namen lautet, wahlweise einen Freistellungauftrag über max. 801 EUR (auf Deinen Namen und Deine Steuernummer) oder über max. 1.602 EUR (auf Namen und Steuer-Ids beider Ehegatten) einrichten.

Bei Gemeinschaftskonten kann nur ein gemeinsamer Freistellungsauftrag eingerichtet werden.