Freistellungsauftrag / ehegattenübergreifende Verlustverrechnung?

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Normalerweise kann man einen Freistellungsauftrag von 801 EUR je Person einrichten. Diesen kann man auf mehrere Banken auch aufteilen. Für Ehegatten ist es möglich, für ihre Depots und Konten einen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag von 1.602 EUR einzurichten. Das ist beispielsweise dann sehr sinnvoll, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen 801 EUR im Kalenderjahr übersteigen oder die Einkünfte auf verschiedene Einzelkonten sehr ungleich verteilt sind.

Gleiches kann man mit der Verlustverrechnung durchführen. Hat ein Ehegatte beispielsweise primär Einkünfte aus festverzinslichen Konten, so können diese gegen realisierte Verluste aus Fondsgeschäften des anderen verrechnet werden. Die Verlusttöpfe und Quellensteuertöpfe werden dann für beide Ehegatten gemeinsam geführt. Voraussetzung ist allerdings ein gemeinsamer Freistellungsauftrag.