Frage von emiil 19.04.2012

Freistellungsaufträge falsch verteilt und Abgeltungssteuer bezahlt - Rückholung möglich?

  • Antwort von gandalf94305 19.04.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Im gleichen Jahr: ja. Du erteilst einfach die entsprechenden Freistellungsaufträge korrekt. Dabei ist zu beachten, daß ein Freistellungsauftrag nicht unter bereits genutzte Teilbeträge reduziert werden kann. Hattest Du also bei einer Bank 200 EUR Zinseinkünfte und einen Freistellungsauftrag über 400 EUR erteilt, so kann dieser jederzeit verändert werden, jedoch nicht mehr unter 200 EUR gehen. Umgekehrt: hattest Du 300 EUR Zinseinkünfte und 200 EUR Freistellungauftrag, so wird die Abgeltungssteuer für die übrigen 100 EUR abgeführt. Eine Erhöhung auf 300 EUR führt zu einer neuerlichen Steuerverprobung und Erstattung der gezahlten Steuern unmittelbar durch die Bank.

    Im Folgejahr: nein. Dann geht das nur noch über die Einkommensteuererklärung.

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