Freiberuflicher Fotograf auf 400 Euro Basis

3 Antworten

Rollen wir das Ganze mal der Reihe nach auf:

1. Es sind mehr als ein Autohaus, also kein Problem mit Scheinselbständigkeit.

2. Nur gewerbliche Kunden, also obwohl Kleinunternehmer auf Regelbesteuerung optieren. Weil, Du kannst auf Deine Rechnung die Umsatzsteuer aufschlagen, denn es ist für den Auftraggeber egal, aber wenn Du Deine Ausrüstung ergänzt, hast Du Vorsteuerabzug.

3. Ertragsteuerlich bei 300,- Euro im Monat solange kein Thema, wie Du keine anderen wesentlichen Einkünfte hast.

Also, viel Spaß beim Fotografieren. 

Wichtig: Mit dieser Gebrauchsfotografie bist Du an der Grenze zwischen freiberuflich und gewerbliche.

Stelle Dich auf den Standpunkt Freiberuflich und Lade Dir nur den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" runter und fülle den aus.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Danke dir! Gn8 noch!

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Im Bezug auf die Familienversicherung (sofern dies auf dich zutrifft), darfst du einen monatlichen Gewinn von 405,- € generieren ohne rauszufliegen. Betonung liegt auf Gewinn, nicht Umsatz. Wenn du 10.000,- € im Monat umsetzt, aber 9.595,- € Betriebsausgaben hast, hast du 405,- € Gewinn.

Für die studentische Krankenversicherung wäre die Verdiensthöhe nicht von Belang, nur die Arbeitszeit.

Bei einem Autohaus würde ich eben gern fotografieren, nur die Steuer muss absetzbar bleiben für das Autohaus.

Umsatzsteuer? Dann müsstest du zur Regelbesteuerung optieren (§ 19 Abs. 2 UStG), mehr Aufwand aber besser für dich und deine Auftraggeber, weil du ausgelegte Vorsteuer abziehen darfst.

Ist das überhaupt möglich?

Ja und nein. Auftragsfotografie ist nicht freiberuflich sondern gewerblich.

Wie läuft es dabei mit der Steuer?

Welche?

Höhe der Steuer?

Welche?

Noch etwas dazu, die Bezahlung würde auf Honorarbasis erfolgen, also z.B. Betrag XX pro Fahrzeug!