Freiberuflich oder Gewerbe?

4 Antworten

Ich stimme (natpürlich) @EnnoBecker komplett zu.

Da ich den Vorteil habe eine Reikilehrerin zu kennen, halte ich diesen Beruf für eine Tätigkeit die den freien Berufen zuzuordnen ist.

Wer nun ab ein Schreiben an das Finanzamt richtet um eine verbindliche Entscheidung zu bekommen, bekommt eine Entscheidung vom Schreibtisch.

Wenn nach Jahren eine Außenprüfung stattfindet, die ja normaler Weise in den Räumen des Unternehmens stattfindet (daher Aussenprüfung), hat viel bessere Chancen diese Tätigkeit zu demonstrieren. Daher ist auch die Chance das dann als freien Beruf eingestuft zu bekommen, größer.

Ausserdem hat EnnoBecker auch mit den anderen Äußerungen recht. die Anrechnung der Gewerbesteuer nimmt der Sache den Schrecken und als Reikilehrerin über 24.500,- Gewinn zu kommen ist auch schon eine echte Herausforderung.

Deine Tätigkeit könnte unter den Kreis der Freiberufler fallen. Meiner Meinung solltest du aber unbedingt auf Nummer sicher gehen und das Finanzamt einbeziehen!

Ich denke deine Tätigkeit gehört zu den freien Berufen.Ich kann mir nicht vorstellen, dass du -auch wenn du beratend tätig wirst- einen Gewerbeschein benötigst. 

Du bist Freiberuflerin, wenn du

eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausübst

oder

Ärztin, Zahnärztin, Tierärztin, Rechtsanwältin, Notarin, Patentanwältin, Vermessungsingenieurin, Ingenieurin, Architektin, Handelschemikerin, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, beratende Volks- oder Betriebswirtin, vereidigte Buchpfüferin, Steuerbevollmächtigte, Heilpraktikerin, Dentistin, Krankengymnastin, Journalistin, Bildberichterstatterin, Dolmetscherin, Übersetzerin, Lotsin oder einen ähnlichen Beruf hast.

In deinem Fall könnte man annehmen, dass der Beruf einer Reikilehrein dem der Heilpraktikerin ähnelt. Du bewegst dich bei dem Thema aber auf ganz dünnem Eis und ich persönlich würde das Risiko nicht eingehen. Zumal deine Beschreibung eher nach Beratung klingt statt nach einer heilenden Tätigkeit.

Ich würde dir empfehlen, dass du dich an dein zuständiges Finanzamt wendest und um eine verbindlichen Auskunft bittest. Dann hast du Sicherheit und läufst nicht Gefahr, im Nachhinein eine böse Überraschung zu erleben.

Viele Grüße