Freiberuflich geringes Einkommen, aber Pflicht zur Rentenvers. mit zu hohem Beitrag
Meine Freundin ist als Sport-Physiotherapeutin freiberuflich tätig. Da sie auch Rückenschule macht zählt sie zu der Berufsgruppe"Lehrer" und muss in die gesetzl. Rentenversicherung einzahlen. Alles schön und gut, aber Ihr Nettoeinkommen liegt bei monatl. ca. 900,-€, darauf muss sie lt. Berechnung der RV ca. 400,-€ RV-Beitrag bezahlen. Sie ist alleinerz. Mutter mit einem Kind-wie soll das gehen? Gibt es hier Möglichkeiten der Mutter finanziell zu helfen mit zuschüssen,öffentl. Geldern oder ähnl.? Es kann doch nicht sein, dass 40% vom Einkommen die RV verschlingt, 200 € gehen an die Krankenkasse , so dass max. 300,-€ übrig bleiben. Wenn sich Jemand mit diesen Pflichtversicherungen auskennt, wäre ich über Hilfe sehr dankbar.
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Wenn sie einkommensgerechte Beiträge zahlt, müsste sie nur 19,9% des Einkommens nach Abzug der Betriebsausgaben zahlen.
Vermutlich hat sie im Antrag ein zu hohes Einkommen angegeben oder verpasst, einen Einkommensnachweis zu erbringen.
Sie sollte sich sofort an die Rentenversicherung wenden oder zumindest einen Termin in einer Beratungsstelle vereinbaren, damit die Sache geklärt wird.
Und sie sollte sich an die Arge wegen begleitendem Arbeitslosengeld 2 wenden.
Bekommt sie für das Kind keinen Unterhalt gezahlt?
Hat sie einen Antrag auf Wohngeld gestellt?
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Als frische Selbständige kann sie normalerweise zwischen 3 Beitragshöhen wählen: dem Regelbeitrag von ca. 500 Euro, dem halben Regelbeitrag (den sie für 3 Jahre zahlen kann), das sind ca. 250 Euro oder einkommensgerechten Beitrag, das sind 19,9 % vom Einkommen. Sie sollte sich bei der Rentenversicherung melden und eine Änderung der Beitragshöhe beantragen.
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"Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden!" - Dieser Grundsatz gilt insbesondere für Selbständige und deren Beitragsgestaltung in der gesetzlichen Rentenversicherung. In einem persönlichen Beratungsgespräch mit der Deutschen Rentenversicherung kann geprüft werden, ob der einkommensgerechte Beitrag (19,9% vom Gewinn) oder der halbe Regelbeitrag (mtl. 254,22 € - gilt aber nur für Jungselbständige in den ersten drei Kalenderjahren der Selbständigkeit) oder Regelbeitrag (mtl. 508,45 €) nicht günstiger ist. Bitte letzten Einkommensteuerbescheid und ggf. aktuelle Unterlagen über die Einkommenslage mitbringen.
Helfen kann auch die Führung von zwei Kassenbüchern: Eines für die rentenversicherungspflichtige Selbständigkeit, eines für die nicht rentenversicherungspflichtige Tätigkeit.
Mehr Informationen finden Sie in meinem Video zum Thema.
Kommentar von DerMaklerDerMakler 16.11.2010Die Erklärung reicht doch aus..warum immer diese Viedeos einstellen..finde ich ist ähnlich ,als wenn jeder noch zusätzlich Werbung für machen würde mit seinem HP Link...Kopfschütteln..HG DerMakler
Kommentar von Schuchardt1972Schuchardt1972 17.11.2010Es zwingt Sie keiner, die Videos zu gucken. ;-) Sie sind als Ergänzung zur meiner Antwort gedacht. Getreu dem Motto "Ein (bewegtes) Bild sagt mehr als tausend Worte".
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Bitte umgehend an die DRV wenden, denn rückwirkende Änderungen sind i.d.R. nicht möglich. Also frühestens ab dem nächsten Monat.
Daumen doch, stimmt genau so.