Frage von Pamema 19.11.2010

Fragen zur Pendlerpauschale

  • Antwort von wfwbinder 19.11.2010
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Deine Steuerlast nach Jahrestabelle ohne die Entfernungspauschlae ist 1.430,- Euro.

    Mit Entfernungspauschale 60 km x 220 Tage x 0,30 Euro = 3.960,-

    Jahressteuer 812,- Euro.

    Ersparnis 618,- Euro.

  • Antwort von TillWollheim 20.11.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Was bitte meinst Du mit "ein solcher Schritt" - hier ist kein Rätselforum. Falls Du wie Nr. 2 meint, die Geltendmachung in einer Steuererklärung meinst, natürlich - eine Steuererklärung kann nie zu einer höheren Besteuerung bei ANs führen! Gruß Till

  • Antwort von TillWollheim 20.11.2010

    Ansonsten mein Dauertipp hier: die beste Steuerrechnungsseite des WEBs: PARMENTIER http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?steuer01.htm

  • Antwort von betroffen 19.11.2010

    Was willst Du wissen?

    Ob Du die Entfernungskilometer in der Anlage N eintragen sollst, oder nicht?!

    Die Steuerrückzahlung hängt von Deinem bzw. Eurem zu versteuernden Einkommen ab.

    Arbeitest Du normal im Tagesdienst, dann rechne:

    60 km * 0,30 € * 210 Arbeitstage =3780,- € Werbungskosten.

    Die werden von Deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Dann bekommst Du einen niedrigeren Steuersatz und dementsprechen ein paar hundert Euro mehr zurück...

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