Frage zur Kleinunternehmerregelung und dem Umsatz von 17.500 Euro
Wenn man weniger als 17.500 Euro Umsatz hat (im Vorjahr), gilt man als Kleinunternehmer und verzichtet auf die USt auf der Rechnung. Wie ist der Umsatz und der Zeitraum genau zu sehen?
- Sind diese 17.500 Euro rein ohne USt zu sehen?
- Sind es die im Kalenderjahr gestellten Ausgangsrechnungen oder die im Kalenderjahr gezahlten (Kontoeingang)
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die 17.500,- sind die Einnahmen, also Eingänge in bar und auf dem Konto. natürlich ist es ohne Umsatzsteuer, denn man darf sie ja nicht ausweisen.
Wenn man Regelbesteuerer ist, dann gelten die Einnahmen einschließlich umsatzsteuer. Also der Bruttobetrag. Das ist in § 19 Abs. 1 UStG ausdrücklich so genannt.
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Kleinunternehmerregelung:
Die für Umsätze ... geschuldete Umsatzsteuer wrid ... nicht erhoben, wenn der ... Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht übersteigt.
Die 17.500 sind somit inklusive Umsatzsteuer zu sehen.
Umsatz ... ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene...
Es geht als um die gezahlten Rechnungen, nicht um die gestellten.
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