Frage von NathanKent 06.09.2010

Frage zur Kleinunternehmerregelung und dem Umsatz von 17.500 Euro

  • Hilfreichste Antwort von wfwbinder 06.09.2010
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
    • die 17.500,- sind die Einnahmen, also Eingänge in bar und auf dem Konto. natürlich ist es ohne Umsatzsteuer, denn man darf sie ja nicht ausweisen.

    • Wenn man Regelbesteuerer ist, dann gelten die Einnahmen einschließlich umsatzsteuer. Also der Bruttobetrag. Das ist in § 19 Abs. 1 UStG ausdrücklich so genannt.

  • Antwort von Meandor 06.09.2010
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Kleinunternehmerregelung:

    Die für Umsätze ... geschuldete Umsatzsteuer wrid ... nicht erhoben, wenn der ... Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht übersteigt.

    Die 17.500 sind somit inklusive Umsatzsteuer zu sehen.

    Umsatz ... ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene...

    Es geht als um die gezahlten Rechnungen, nicht um die gestellten.

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