Frage zur Auto-Versicherung bei Neukauf

3 Antworten

Richtigerweise zahlst du für zwei Versicherungen, wenn beide Fahrzeuge auf dich angemeldet sind.

Entweder lässt man den Neuwagen also beim Händler stehen oder meldet das alte Fahrzeug ab und besorgt sich dafür ein Kurzkennzeichen. Das ist allerdings nur 5 Tage gültigt und berechtigt nicht zu einer Probefahrt durch Kaufinteressenten.

G imager761

Theoretisch könnte die Versicherung verlangen, den neuen Wagen als Zweitfahrzeug zu versichern. In der Praxis habe ich das noch nie erlebt.

Wenn für ein paar Tage zwei Fahrzeuge versichert sind, weil das neue ge- und das bisherige verkauft wird, können i.d.R. beide als Erstwagen versichert werden.

Wenn der " alte Wagen " angemeldet bleibt wird das neue Fahrzeug als Zweitwagen eingestuft, könnte man für eine Übergangszeit so machen ist aber unverhältnismäßig teuer. Ich würde lieber einen privaten Stellplatz suchen, ggf. eine Miete zahlen und das alte Auto abmelden, damit endet auch die Fahrzeugversicherung für den " alten ". Den Neuwagen dann nach Abschluss der neuen Fahrzeugversicherung zulassen / anmelden und die zuletzt erreichte SF-Klasse bleibt erhalten.