Frage zu unserem Schulball
Liebe Finanzexperten! :)
Ich weiß, dass ähnliche Fragen bereits gestellt wurden, aber in dieser Form habe ich sie bisher nicht gefunden. Ich versuche einmal, mein Problem zu schildern:
Ich habe mich zuletzt bereit erklärt, unseren diesjährigen Jahrgangsball für die Schule zu organisieren. Ich habe also ein Hotel angeschrieben, eine Band engargiert, die GEMA-Gebühren berechnen lassen usw. Außerdem habe ich die Kosten für Sicherheitspersonal, Dekoration, die Versicherung usw. kalkuliert. Anschließend habe ich den kalkulierten Gesamtbetrag durch die Schülerzahl unseres Jahrgangs geteilt und das Geld bei den einzelenen Personen eingesammelt und an das Hotel, die Band etc. weitergegeben, die die Einnahmen natürlich auch versteuert haben, soweit also kein Problem. Nun ist allerdings der Fall eingetreten, dass wir einen relativ hohen Überschuss gemacht haben, da die Kosten für Dekoration usw. doch nicht so hoch waren wie erwartet. Natürlich will aber kein Schüler unseres Jahrgangs einen solch krummen Betrag wieder ausgezahlt bekommen, sodass sich der Jahrgang bereit erklärt hat, dass ich das Geld abzüglich einer Spende an den Schulverein als Aufwandsentschädigung behalten darf. Meine Frage ist nun, inwiefern ich den übriggebliebenen Betrag von mehreren hundert Euro versteuern muss. Für das Geld, dass ich weitergegeben habe, habe ich ja nur den Vermittler für die Schüler gestellt, diese hätten das Geld ja theoretisch auch alle einzelnd an das Hotel und die Band zahlen können, aber was ist mit dem Überschuss? Muss ich darauf nun Einkommenssteuer zahlen, auch wenn ich als Schüler ansonsten natürlich kein Einkommen habe oder muss ich Mehrwertsteuer zahlen, weil ich den Schülern im Namen des Hotel Eintrittskarten als Zahlungsnachweis ausgegeben und somit ja verkauft habe? Für jede Antwort bin ich sehr dankbar.
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Ganz streng genommen ist dieses Geld Arbeitslohn für die Ballorganisation. Und nun die gute Nachricht: bis 8.004,00 Euro/Jahr (Grundfreibetrag) fallen keine Einkommensteuern an.
Soviel wird der Überschuss nun doch nicht sein, ausserdem kannst Du von dem erhaltenen Betrag Deine Auslagen abziehen.
Sozialversicherungsmässig kann es anders sein, dazu möchte ich mangels Wissen nichts aussagen, Aber in welcher Form sollte Deine Einnahme einer solchen Stelle bekannt werden?
Sehe ich anders.
Arbeitslohn ist es schon mal deshalb nicht, weil es keinen Arbeitgeber gibt. Bleibt, ob es ein Gewinn aus einer selbständigen oder gewerblichen Tätigkeit ist. Aber auch da sehe ich keinen Zugang zu.
Ich sehe hier eine Aktion im privaten Bereich, für die sich kein Finanzamt interessiert.
@EnnoBecker: Richtig. Ich war ein wenig auf dem Holzweg. Unter dem Strich bleibt das Ergebnis für den Frager gleich.
Senile Bettflucht?
@EnnoBecker: das Gegenteil
Hihi so unterschiedlich ist das.