Fondsverkauf in 2012 nach Fondskauf in 2007
Kann ich bei einem bevorstehenden Verkauf von Fondsanteilen in 2012, die in 2007 gekauft wurden, die dann realisierten Verluste steuerlich gelten machen?
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Die Spekulationsfrist von vor Einführung der Abgeltungssteuer betrug 12 Monate, d.h. da die in 2007 gekauften Fondsanteile auf jeden Fall aus dieser heraus sind, sind alle Gewinne und Verluste ab 2009 steuerlich nicht mehr relevant.
Beachte jedoch, daß thesaurierte Erträge wie auch Ausschüttungen ab 2009 mit der Abgeltungssteuer besteuert werden.
Damit ist die Antwort auf die Frage klar ein NEIN.
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2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Anlagen der genannten Art, die vor Ende 2008 gekauft wurden, unterliegen nicht der neuen gern genannten Abgeltungsteuer. Sie unterlagen einer Spekulationsfrist von 12 Monaten und bei der Versteuerung dem Halbeinkünfteverfahren. Damit ist bei dir weder ein Gewinn noch ein Verlust (bzgl. der Kurse) steuerlich relevant.
Ausschüttungen unterliegen ab Anfang 2009 dem neuen Verfahren.
Damit bei dir: nein!
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Ich vermute mal, es geht um offene, also ganz normale Investmentfonds (mit Wertpapierkennummer).
Wenn dem so ist, ist dein Verlust mit keinen anderen Einkünften verrechenbar. Für vor dem 1.1.2009 gekaufte Anteile gilt die Altregelung. Gewinne wären also abgeltungssteuerfrei, Verluste nicht zu berücksichtigen.
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