Förderrente und BaFöG?
Hallo, ich bin Studentin und habe eine Riester-Rente abgeschlossen. Die wird staatlich gefördert und meine Kundenberaterin hat bei der Versicherung angerufen, die meinten, das wird vom Studentenwerk nicht als Vermögen angesehen. Folglich also auch nicht vom Auszahlungsbetrag abgezogen.
Nun ist aber meine Frage, soll ich oder muss ich sogar, trotzdem diese Förderrente angeben und Kopien mitsenden? Mir ist nicht ganz klar was der § 82 des EstG genau besagt. Könnte mir da jemand helfen?
2 Antworten
Riester-Rente
Habt Ihr im Rahmen einer Riester-Rente Vermögen angespart, ist das zwar grundsätzlich auch anrechenbares Vermögen, seit Oktober 2010 wird dieses jedoch bis zu bestimmten Höchstbeträgen im Kalenderjahr von einer Anrechnung freigestellt – und zwar nach § 29 Abs. 3 BAföG. Konkret werden alle Eigenbeiträge und Zulagen sowie die Erträge daraus freigestellt, sofern sie in den jeweiligen Jahren nicht über folgenden Höchstbeträgen lagen:
Kalenderjahr Jährlicher Höchstbetrag 2002 und 2003 525 Euro 2004 und 2005 1050 Euro 2006 und 2007 1575 Euro ab 2008 2100 Euro
Läuft der Riester-Vertrag schon einige Jahre, werden alle Höchstbeträge aus den betreffenden Jahren zusammenaddiert.
Wichtig: Kündigt Ihr Euren Riester-Vertrag vorzeitig, wird das freigewordene Vermögen ganz normal angerechnet. Quelle: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vermoegen.php
Viel Glück! Bei allem, was staatlich genauestens kontrolliert ist, wirst du leider in Zukunft dumm gucken. Das liegt nicht an mir, sondern am "Staat". Wenn er weiss, wo er mal was zugeschossen hat, weiss er auch, wo er wieder was abholen kann. Das vergisst er nie!