Fliesen legen. Muss ich den Nachbar über mich informieren w/ Trittschalldämmung oder so?

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Da ja ein Beton-Estrich verlegt ist, kann man leicht prüfen, ob sich darunter eine Trittschall-Dämmung befindet. Einfach mal anbohren und sehen ob man nach ca. 4-8 cm in eine Dämmschicht kommt. Falls Fußbodenheizung vorhanden ist sollte man das natürlich nicht tun, aber dann ist in jedem Fall eine Dämmung vorhanden. Man kann dies auch an den Randstreifen an den Wänden erkennen ob es sich um schwimmenden Estrich handelt. Dann ist immer eine ausreichende Trittschall-Dämmung vorhanden.

Für diese Frage brauchte ich eine Kristallkugel: Im Prinzip ist es ja gerade Aufgabe des Estrichs, für eine Trittschalldämmung zu sorgen. Leider wird bei der Bauausführung aber oft geschlunzt was das Zeug hält. Beliebt ist insbesondere, den Estrich wandschlüssig einzubauen. Dann ist es nichts mehr mit der Trittschalldämmung. So ein Baumangel kann durchaus über Jahrzehnte unbemerkt bleiben und zwar dann, wenn ein Oberboden die ihm an sich garnicht zugedachte Aufgabe der Trittschalldämmung übernimmt. Nun hast Du die Absicht, den vorhandenen Teppich gegen Fliesen auszutauschen. Da wird dann jeder bislang verborgen gebliebene Baumangel gnadenlos ans Tageslicht kommen.

Was ist Dir zu raten? Dass es außer dem Estrich für Fliesenuntergründe noch eines zusätzlichen Schallschutzes bedarf, ist mir nicht bekannt. Wenn Du die genannten Überraschungen und den damit verbundenen Ärger vermeiden willst, dann verlege doch besser Laminat oder Parkett. Für diese Böden gibt es nämlich zusätzlichen Schallschutz als Unterlage und bei Mietern kommen die eh besser an als Fliesen.

@Privatier: ich glaube langsam, man sollte ein neues Forum gründen.

Vorschlag: althaus-kauft-eine-immobilie.net

Was haben dessen Fliesen (im Wohnzimmer, iiieehh!!) mit einer Finanzfrage zu tun?

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@FREDL2

@FREDL2: Bei den jetzigen Temperaturen wären Fliesen Gold wert. Aber im Winter, igitt, igitt!

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Du wohnst doch schon im Erdgeschoss,wozu willst du den dann noch fragen. Das überträgt sich nicht, und es ist auch nicht soviel lauter als ein Teppich. Was passieren kann das beim ausziehen der Vermieter meint das es wieder rausgerissen werden muss, zwar schade aber manche sind so behämmert

Für sowas gibt es festgeschriebene Anforderungen: DIN 4109 Schallschutz im Hochbau

Wenn es nicht gegen das Verstößt, dann solltest du sicher sein. Ich habe zwar auch schon mal von Urteilen gelesen, bei denen der andere Wohnungsbesitzer geklagt hatte, dass durch einen Umbau ein Wertverlust seiner Wohnung zustande gekommen ist. Da hieß es dann, dass man den status quo nicht einfach so verändern darf, aber ich glaube das trifft bei dir nicht zu.

Schau dir die Richtlinien an und wenn das passt dann sollte alles ok sein. Schau ich habs dir sogar rausgesucht und dir eine halbe Sekunde Google gespart ;-) http://www.dgfm.de/fileadmin/downloads/Merkblaetter/Schallschutz.pdf