Firmenbewertungen - die gängigen Methoden derzeit

gefragt von obelixobelix am 26.11.2008 um 12:26 Uhr

wer kennt sich mit firmenbewertungen aus? wie ist die gängige bewertung aus sicht des finanzamtes bzw. die eines investors?

-multiples auf ebit/ ebitda/ etc? -DCF? -stuttgarter verfahren? -bewertung der peer group?

die frage ergibt sich aus einer nachfolgethematik, die zu erbe, schenkung oder verkauf führen kann (mttelständler mit 15 mio euro umsatz und nachsteuerrendite von ca. 3%). je nach bewertung können alle szenarien möglich sein. auf jeden fall gilt es, sich auf mögliche entscheidungen bzw. verhandlungen besser vorbereiten zu können.

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wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 26. November 2008 12:39
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Oh ein Weites Feld. Das Stuttgarter Verfahren ist eine schöne Methode, die aber vom Finanzamt nur bei der Bewertung von nichtnotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften genutzt wird.

bei der Größenordnung sage ich ganz ehrlich, gebe ich hier keine Antwort, wie die Sache anzugehen ist. Wer 15 Mio. Umsatz macht hat genug Geld einen Spitzenberater zu beschäftigen.

Kommentar von Ee1a4e75ae842e040348ec1d857805e8smallobelix am 26. November 2008 12:44

das mit dem spitzenberater ist doch auch ne antwort! Danke!

ich hätte auch ergänzen können, ob ein steuerberater reicht oder ob man besser zu nem WP geht.

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 26. November 2008 13:26

Das ist so eine Frage. Ich kenne Berater die besser sind als WPs und ich kenne WPs die sind super in solchen Sachen und können die eigene ESt Erklärung nciht machen.

Also doch erstmal zu dem Berater, der das Unternehmen normalerweise berät. Aber wenn er sich von einem WP prüen lä0t, nach dem ein anderer Berater die Bilanz erstellt hat, hat er ja schon zwei kompetente Leute.


anonym
beantwortet von TomBlank am 27. November 2008 16:55
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Ich gehe mal davon aus dass es eine GmbH als Mittelstandsunternehmen ist. Somit ist in jedem Falle ein entsprechender Anwalt mit Finanzwirtschaftlichen Hintergrund bestimmt nicht verkehrt. Am besten einen der Erfahrungen hat mit Gesellschaftsrecht, Bewertungen von Einlagen und Steuerrecht.



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