Festanstellung (Haubtberuflich) + Kleinunternehmer (Nebenberuflich) = Steuer? KV+RV?

3 Antworten

  1. die Frage ob die selbständigkeit zu KV-Beiträgen führt muss einzeln geprüft werden. hier liegt es schon sehr nahe beieinander. Aber es zählen eben ninht nur die Einkünfte, sondern auch die Arbeitszeit.

  2. für die KV siehe 1. RV-Beiträge nur wenn es Handwerk ist.

  3. Nein, die KV Beiträge nur, wenn auch Einkünfte erzielt werden.

  4. Umsatzsteuer betrifft nur die Unternehmerische Tätigkeit. Einkünfte aus der Anstellung sind ja nicht aus Selbständigkeit. gehören eindeutig nicht dazu.

die FRage der Besteuerung des Gewinns aus der Selbständigkeit, richtet sich nach den Gesamteinkünften. 600,- Gehalt sind 7.200,-. Nach Arbeitnehmerpauschbetrag, Vorsorgepauschale usw. bleiben da gerade 4.724 zum versteuern. also bliebe auf jeden fall noch 3.600,- Jahresgewinn steuerfrei. Danach fängt es dann langsam an.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ich antworte einmal hier, um den Überblick zu bewahren. Vielen Dank für eure Beiträge, ein paar Sachen haben sich mir jetzt erschlossen.

zu Frage 1: hier sollte im Einzelfall die Krankenkasse kontaktiert werden, welche Tätigkeit überwiegt (zeitlich./finanziell). Wird die nebenberufliche Tätigkeit jedoch als Nebenberuf anerkannt ist es quasi egal wieviel man hier verdient, man würde hierfür keine KV-Beiträge zahlen müssen - richtig?

zu Frage 2: KV-Beiträge müssen also nur abgeführt werden wenn meine nebenberufliche Tätigkeit eigentl. meine hauptberufliche Tätigkeit ist - richtig? RV-Beiträge müsste ich als Freiberufler so oder so gar nicht abführen (außer bei Handwerk) - richtig?

zu Frage 3: Diese Frage hat sich leider noch nicht geklärt ... es ist also nicht möglich nur für z.B. 3 Monate KV-Beiträge aus der Freiberuflichkeit zu zahlen und dann die Freiberuflichkeit wieder einzustellen ohne hier weitere KV-Beiträge zahlen zu müssen?

zu Frage 4: Die 17500€ beziehen sich nur auf das erwirtschaftete Einkommen aus der Selbständigkeit und hat nichts mit dem Einkommen aus anderen Festanstellungen zu tun - richtig? Die 17500€ würden dann jedoch auch versteuert werden (EÜR), lediglich ein erwirtschaftetes Einkommen aus der Freiberuflichkeit bis zu einer Höhe von 8354€ (Stand 2014) wären steuerbefreit - richtig?

über welche Arbeitszeiten reden wir denn? Wie viele Stunden arbeitest du wo?

Freiberuflichkeit ja sozusagen 600€ netto

komisch, dass viele immer denken, Freiberufler zahlen keine Steuern. Du bekommst die 600 Euro mitnichten netto. Die musst du versteuern.

zu 1. es kommt mehr auf die Zeit an, die du investierst, nicht auf den Verdienst. Wie viele Stunden arbeitest du in welchem Job?

zu 2. KV ja, denn du bist über der Freigrenze. RV? Wie das? Die kannst du freiwillig zahlen oder bist du scheinselbständig?

zu 3. es wird geschätzt. Damit zahlst du auf Basis der Schätzung für 1 Jahr. Anpassungen sofort melden. Du musst die Steuererklärung vorlegen

zu 4. du giltst nicht wegen des Umsatzes als KU, sondern dann, wenn du einer sein willst und das so festlegst. Das hat mit der USt zu tun. Die 600 Euro auf der Festanstellung haben damit nichts zu tun

Zum Thema KU lies das: http://www.finanzfrage.net/tipp/kleinunternehmer

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Wie meinst du das, dass die 600€ versteuert werden, bis 17.500€ ist es doch steuerfrei, oder verwechsel ich da gerade etwas?

zu 1: ich habe gelesen, dass es auch auf das erwirtschaftete Geld ankommt, wenn z.B. über 50% des monatl. Einkommens aus der Nebenbeschäftigung kommen wird diese automatisch die Hauptbeschäftigung, stimmt das?

zu 2: Wie hoch liegt die KV-Grenze, um befreit zu bleiben? Um RV befreit zu werden muss man doch einen ANtrag stellen oder ist man dies automatisch?

zu 3: Man kann sich also nicht für z.B. 3 Monate als Freiberufler versichern, es geht immer nur für das ganze Jahr?

zu 4: ok super, dann verstehe ich jetzt die Handhabung/Differenzierung

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@Snatch2012

zu 1.) ja, es gibt viele Arten von Steuern. Die 17.500 gelten für die Umsatz-oder Mehrwertsteuer, haben aber nichts mit dem <>Verdienst zu tun.

Das was übrigbleibt ist genauso einkommensteuerpflichtig wie der Lohn aus dem 1.Job.

2.) wenn die Selbstständigkeit nebenberuflich ist, muss keine KV bezahlt werden. Ist sie Hauptberuf, wirds aber richtig teuer und der Arbeitgeber aus dem 1.Job spart seinen Zuschuss.

3.) welche Versicherung meinst Du ?

Viel Glück

Barmer

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@Snatch2012

bis 17.500€ ist es doch steuerfrei, oder verwechsel ich da gerade etwas?

das wäre schön. Dann hätte ich schon einiges an Steuern gespart. Deine Besteuerung ergibt sich aus der Festanstellung der selbständigen Erträge (Überschuss/ Gewinn). 17.500 Euro spielt eine Rolle bei der Kleinunternehmerregelung.

zu 1. es ist nicht das Geld, es ist der Aufwand. Es geht darum, ob selbständig im Nebenberuf oder nicht. Das ist so kompliziert, dass ich das so nicht beantworten kann

zu 2. KV-Grenze: welche Befreiung? Wenn du im Nebenberuf selbständig bist, dann mglw. kein Zusatzbeitrag

zu 2. RV: wieso Antrag? Was machst du denn bitte als Freiberufler?

http://www.tk.de/tk/bei-der-tk-versichert/selbststaendige/nebenberuflich-selbststaendig/463392

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