Ferngeistheilung auf Spendenbasis erlaubt?

2 Antworten

Das Dir Jemand Geld schenkt ist legitim. Es "Spende" zu nennen. Damit wird das aber nicht als Spende abzugsfähig.

Steuerlich wirst Du mit dem Argument "ist unter 20.000,-, also steuerfrei" allerdings nicht auf Dauer durchkommen, wenn sich rausstellt, dass alle Schenkenden, vorher eine "Behandlung" hatten.

Die Besteuerung folgt da eher dem "donation based crwodfunding" weil man Dir ja nicht persönlich ein Geschenk machen will, sondern Dein SAche/SEndung/Gabe unterstützen.

http://www.instwab.org/assets/140827_crowdfunding.pdf

Ferngeistheilung gegen Geld ist nicht erlaubt

Da interessiert mich die gestzliche Grundlage. Schick sie mir per Gedankenübertragung zu. Müßte doch für einen Geistheiler ohne Probleme möglich sein. Und eine Flasche Weingeist bitte!