Ferienjob als Student - Sozialversicherung

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

die entscheidende Frage lautet: beim selben oder bei unterschiedlichen Arbeitgebern?

Wenn der Ferienjob beim Arbeitgeber A ist, die anschließende Angstellung beim Arbeitgeber B, so kann der Ferien-Job als kurzfriste Beschäftigung laufen. Dadurch ist dieser sozialversicherungsfrei und damit sozialabgabenfrei, jedoch steuerpflichtig. Dazu muss Dich der Arbeitgeber A als kurzfristig Beschäftigert melden.

Wenn beide Jobs (Ferienjob+Anstellung) beim selben Arbeitgeber/Konzern ist, so greift die kurzfriste Beschäftigung nicht und dieser Ferienjob wird damitsozialversicherungspflichtig

PS: Wenn Du gerne sofort in die PKV willst bzw. bleiben möchtest, so hättest Du als student eine Befreiung der KV-Pflicht beantragen müssen, ob das jetzt noch geht weiß deine PKV bestimmt

Danke erst mal für eure Antworten! Also mein Ferienjob ist bei Arbeitgeber A und danach werde ich als Referendarin bei Arbeitgeber B arbeiten. Es handelt sich also um unterschiedliche Arbeitgeber. Deswegen versteh ich das ganze auch nicht...

Bei dem Feststellungsbogen für den Ferienjob musste ich ankreuzen, ob ich "nach Beendigung der Beschäftigung dauernd als Arbeitnehmer tätig sein werde". Dies hab ich mit ja beantwortet. Außerdem ob "nach Beendigung der Beschäftigung ein Studium weitergeführt wird". Dies hab ich mit nein beantwortet. Liegt darin vielleicht das Problem? Hätte ich geantwortet, dass ich weiterhin Student bin, wäre ich dann sozialversicherungsfrei?

Oder kann es mit meinen vorherigen Jobs zusammenhängen, die ich im Kalenderjahr 2011 schon ausgeführt habe? Ich habe zweimal jeweils 1 Woche auf der Messe gearbeitet, was als "kurzfristige Beschäftigung" eingestuft wurde.

P.S. Die Befreiung von der gesetzlichen Krankenkasse habe ich schon vor Beginn meines Studiums eingeholt.

siehe http://www.teialehrbuch.de/Kostenlose-Kurse/Basiswissen-fuer-Selbststaendige/17764-Kurzfristige-Beschaeftigung.html

  • wegen den 2x 1 Woche sind nur noch 6 Wochen für eine kurzfristige Beschäftigung über. 8 Wochen geht also NICHT mehr
  • wenn Arbeit bei Arbeitgeber A berufsmäßig ist, gilt die kurzfristige beschäftigung NICHT
  • und dass KANN hier auch der Fall sein (weil nachtloser Übergang in Anstellung)
0
@MadRampage

Habe gerade von der gesetzlichen Krankenkasse erfahren, dass folgendes Problem vorliegt: Ich bin nach dem Ferienjob nur noch bis Ende September 2011 Student und damit ab Oktober normaler Arbeitnehmer. Deswegen bin ich während des Ferienjobs gesetzlich sozialversicherungspflichtig. Nun hab ich mir überlegt "zum Schein" mein Studium weiterzuführen und mich für das Wintersemester 2011/2012 rückzumelden und den Wisch dann beim Arbeitgeber abzugeben und somit nicht sozialversicherungspflichtig zu sein. Dann würde ich mich wieder exmatrikulieren und zum Arbeiten anfangen...Lange Rede kurzer Sinn: würde dies auffallen bzw. müsste ich im Nachhinein doch noch für die Sozielversicherung aufkommen?

0

Während deiner Arbeit kommt es darauf an ob du den Studentenstatus noch hast und wie viel du verdienst. Verdienst du mehr als 400 Euro so musst du dich gesetzlich pflichtversichern und auch sozialversichern egal ob du noch einen Studentenstatus hast oder nicht.